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Streit um Uferweeg: Staatsanwaltschaft prüft Griebnitzsee-Verträge

Einige Anrainer akzeptierten den Seeweg und erhielten dafür von der Stadt Potsdam Vorteile – eventuell war das rechtlich unzulässig.

Potsdam - Wegen des Streits um den Uferweg am Griebnitzsee ist die Stadt Potsdam jetzt sogar ins Visier der Strafjustiz geraten. Der Vorgang liegt inzwischen bei der brandenburgischen Korruptionsstaatsanwaltschaft in Neuruppin. Die Behörde prüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden, bestätigte der zuständige Oberstaatsanwalt Frank Winter. Die Neuruppiner Ermittler waren vom brandenburgischen Innenministerium eingeschaltet worden, um das Vorgehen Potsdams auf mögliche strafrechtliche Relevanz zu überprüfen. Das Innenministerium bestätigte, dass parallel dazu auch in der Landesregierung mittlerweile drei Ressorts mit der Angelegenheit befasst sind, neben dem Innenministerium sind es das Infrastrukturministerium sowie das Agrar- und Umweltministerium.

Auslöser der Aktivitäten von Strafjustiz und Regierung war ein Schreiben von Griebnitzsee-Anrainern an die Korruptionsstabstelle des Innenministeriums. Darin gehe es, so das Ministerium und die Neuruppiner Staatsanwälte, um die „strafrechtliche Bewertung“ von sogenannten städtebaulichen Verträgen, die Potsdam 2006 mit kooperationsbereiten Seeanrainern geschlossen hat. Damit hatte sich die Stadt das Wegerecht am Ufer quasi erkauft – im Gegenzug durften die Anrainer den Uferweg näher ans Wasser verlegen, ihre Grundstück somit vergrößern. Es wurde den „Privilegierten“ zudem der Wiederaufbau von einst vorhandenen Bootshäusern und Stegen erlaubt, und zwar Jahre, bevor es einen gültigen Bebauungsplan für das Ufer gab.

In dem Überprüfungsverfahren will die Staatsanwaltschaft Neuruppin nun „in den nächsten Wochen“ klären, ob diese städtebaulichen Verträge „strafrechtliche Relevanz“ haben, so Oberstaatsanwalt Winter. Dass die Stadt in der erbittert geführten Auseinandersetzung um den früheren Postenweg der DDR-Grenzer mit den städtebaulichen Verträgen einzelnen Anrainern Privilegien zubilligte, hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in seinem Urteil Ende Mai scharf kritisiert, als es den Bebauungsplan für den Uferweg wegen gravierender Mängel kassierte. Über die Verträge habe die Stadt Potsdam jene Anrainer „geschont“, die sich kooperativ zeigten, so damals OVG-Präsident Jürgen Kipp, und zu ihren Gunsten „Abstriche bei der gemeindlichen Planung“ gemacht. „Das hätte sie aber mit allen machen müssen.“ Dass die Stadt dies nicht erwogen habe, sei „Beleg dafür, dass sie das Gewicht des Eigentums zu geringwertig eingeschätzt“ habe. Im Kern geht es damit um den gleichen Vorwurf, den bereits der Potsdamer TV-Moderator Günther Jauch gegen die Bauverwaltung der Landeshauptstadt erhoben hatte – die willkürliche Auslegung des Rechtes. Die Kritik war von einer Kommission unter Führung des Staatsrechtlers Ulrich Battis bestätigt worden.

Als rechtlich problematisch gelten die vier abgeschlossenen Verträge außerdem, weil sie unabhängig vom Bebauungsplan den Verlauf des Uferwegs und die Gestaltung des Geländes festlegen, obwohl es dafür noch keinen Beschluss der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung gab. Damit sei die Stadt eine „unzulässige Selbstbindung“ eingegangen, so OVG-Präsident Kipp. Als die Stadtverordneten den Bebauungsplan dann beschlossen, seien sie nicht mehr frei in ihrer Entscheidung gewesen.

Die Folgen sind noch nicht absehbar. Nach Ansicht der Anrainer-Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger – sie haben gerade den Bombodrom-Prozess gegen die Bundeswehr gewonnen – machen diese städtebaulichen Altverträge sogar den neuen Bebauungsplan für das Griebnitzsee-Ufer rechtlich angreifbar: „Eine Planbehörde muss abwägungsoffen sein – aber wie denn, wenn schon festgelegt ist, dass es den Uferweg gibt und wo er entlangführt“, argumentierte Klinger vor dem OVG. Demnach hätte auch der neue Bebauungsplan, dessen Aufstellung die Stadtverordneten noch am Abend der Prozessniederlage trotzig mit den Stimmen aller Parteien beschlossen, vor Gericht schlechte Chancen.

Nicht ausgeschlossen ist, dass die vier Verträge im Ergebnis der Überprüfungen wieder aufgelöst werden müssen. Das wäre eine erneute schwere Niederlage für Potsdam. Die Stadt verlöre das im Grundbuch eingeräumte Wegerecht über die vier betroffenen Grundstücke, deren Eigentümer den Uferweg dann wie zahlreiche andere sperren könnten. Dann wären selbst die wenigen offenen Teilabschnitte des Uferweges, die es noch gibt, für die Öffentlichkeit tabu. Seit April ist der knapp drei Kilometer lange Weg an vielen Stellen blockiert und zu Gärten umgewandelt. Damit reagierte rund ein Dutzend der 80 Anrainer auf das OVG-Urteil, wonach es am Ufer kein Betretungsrecht nach Naturschutzgesetz gibt.

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