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Streit um Uferwege: Verbotene Seeufer

Am Wochenende am See spazieren gehen, baden und Boot fahren – im wasserreichen Tourismusland Brandenburg könnte das immer mehr zum Problem werden. Brandenburg wirbt mit Wasserreichtum, doch immer mehr Zugänge werden von Eigentümern gesperrt. Eine Petition soll helfen.

Potsdam – Am Wochenende am See spazieren gehen, baden und Boot fahren – im wasserreichen Tourismusland Brandenburg könnte das immer mehr zum Problem werden. Derzeit gibt es heftigen Streit um Uferwege am Griebnitzsee, am Groß Glienicker See und Fahrländer See in Potsdam. Und auch anderswo im Land versuchen Eigentümer, Spaziergänger von Seeufern auszusperren.

Wie berichtet, haben drei Anrainer am Groß Glienicker See, direkt hinter Kladow, den Uferweg gesperrt. Der umstrittene Bereich gehört zwar den Hausherren. Doch nach Ansicht des brandenburgischen Umweltministeriums dürften sie keine Zäune aufstellen. „Dort liegt das Landschaftsschutzgebiet Königswald. Nach geltender Ordnung dient es der naturnahen Erholung“, sagte Andreas Piela, Referent in der Naturschutzabteilung. Die Naherholung werde durch die Sperrungen massiv unterbunden.

Auch die Landesverfassung macht Natur zum Allgemeingut. Land und Gemeinden verpflichtet sie, der „Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Seen und Flüssen, zu eröffnen“. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. „Die Privatisierung von Gewässern und öffentlichen Uferbereichen ist ein Trend“, sagt Rüdiger Herzog von den Naturfreunden. „Dem muss man Einhalt gebieten.“

Dabei hat der Landtag bei der Novelle des Naturschutzgesetzes 2004 eine Gesetzesregelung kassiert, nach der Gemeinden das Betretungsrecht auf unbebauten Flächen durchsetzen konnten. Das Umweltministerium wollte dies auf besiedelten Flächen ausdehnen. „Das hätte am Griebnitzsee gegriffen“, so das Ministerium. „Aber der Landtag strich den Paragrafen – zwecks Bürokratieabbau.“

Ministeriumssprecher Piela sieht dennoch bei den Kommunen „fehlenden Planungswillen“, besonders in Schutzgebieten. So hätte ein Investor für eine Marina am Wehrbellinsee mit Hilfe der Gemeinde versucht, den Uferbereich zu sperren. Auch am Madlitzer See bei Fürstenwalde tue die Gemeinde nichts dagegen, dass für eine Ferienanlage der Uferbereich geschlossen wird. „Viele Gemeinden nicken einfach alles ab, was ihnen ein Investor vorlegt.“ So war es am Schwielowsee, wo das Ministerium bei einem Hotel den Erhalt des Uferzugangs durchsetzte. Am Scharmützelsee dagegen hatte ein Investor ein altes Ferienheim aufgekauft, Uferweg und Strand wurden dichtgemacht. Am Wandlitzsee will ein Käufer von Anliegern Geld für Stege, von der Gemeinde für die Badestelle.

Die Gemeinde Am Mellensee (Teltow-Fläming) will das für den gleichnamigen See verhindern. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat 2008 dem Land den See zugeschlagen, ein Wasserwanderstützpunkt ist geplant. Aber die bundeseigene Bodenverwaltungs- und verwertungs GmbH habe Einspruch eingelegt, sagt Bürgermeister Frank Broshog (parteilos). „Die will den See meistbietend verkaufen.“ Broshog hofft auf eine Petition im Bundestag gegen diese Praxis.

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