zum Hauptinhalt

Brandenburg: Totalopposition gegen Regierung

SPD, PDS und CDU wollen umfassendes Recht auf Akteneinsicht erzwingenVON MICHAEL MARA POTSDAM.Offene Konfrontation zwischen Landtag und Landesregierung: Die drei Fraktionen wollen das Kabinett gemeinsam zwingen, bis zum Juni den Entwurf für das überfällige Akteneinsichtsgesetz vorzulegen.

SPD, PDS und CDU wollen umfassendes Recht auf Akteneinsicht erzwingenVON MICHAEL MARA POTSDAM.Offene Konfrontation zwischen Landtag und Landesregierung: Die drei Fraktionen wollen das Kabinett gemeinsam zwingen, bis zum Juni den Entwurf für das überfällige Akteneinsichtsgesetz vorzulegen.Ursprünglich sollte das nach einem Landtagsbeschluß schon Ende letzten Jahres passiert sein.Die Regierung sträubt sich jedoch mit Händen und Füßen.Staatskanzlei-Chef Jürgen Linde stellte gestern gegenüber dem Landtagspräsidium klar, daß das Parlament die Regierung nicht zwingen könne, ein Gesetz einzubringen.Es stehe ihm jedoch frei, selbst einen Entwurf vorzulegen. Hintergrund des seit längerem schwelenden Konfliktes: Brandenburg garantiert als einziges Bundesland in der Verfassung ein allgemeines Akteneinsichtsrecht.Bei der Ausarbeitung der Verfassung in den Jahren 1991/92 hatte sich vor allem das von der DDR-Bürgerbewegung geprägte Bündnis 90, ein Regierungspartner in Stolpes Ampelkoalition, für diesen reformerischen Ansatz stark gemacht.Nach Artikel 21 Absatz 4 der Landesverfassung hat jeder das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen, "soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen".Dieses Recht wird jedoch an ein Ausführungsgesetz gebunden, mit dem sich die Regierung auffallend schwer tut.Sie befürchtet Kollisionen mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung: Sie würden ihren Aktenverkehr mit Brandenburg bei allgemeiner Akteneinsicht stoppen. Die PDS hält dieses Argument jedoch für vorgeschoben: Man könne ja, sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Heinz Vietze gestern, gewisse Einschränkungen im Gesetz verankern.Ein entsprechendes Regelwerk sei schon mit Blick auf den Datenschutz notwendig.Die Regierung hätte sich darüber längst mit den zuständigen Landtagsausschüssen verständigen können.Außerdem liege seit längerem ein Referentenentwurf des Innenministeriums vor.Vietzes Verdacht: Man will gar kein allgemeines Akteneinsichtsrecht.Ein Indiz dafür sei, daß die Regierung Parlamentariern die Akteneinsicht immer wieder verweigere oder erschwere, CDU- und PDS-Abgeordnete dieses Recht deshalb wiederholt beim Verfassungsgericht erzwingen mußten.Die Verfahrensweise der Landesregierung sei "unverantwortlich", weil sie die Verfassung aushöhle, sagte Vietze. Trotzdem hat die PDS einen am Dienstag eingereichten Antrag, der Landesregierung eine Mißbilligung auszusprechen, gestern überaschend wieder zurückgezogen.Ausschlaggebend dafür sei, so Vietze, daß mit der SPD-Mehrheitsfraktion Übereinstimmung erzielt werden konnte, die Regierung aufzufordern, bis zum Juni den Gesetzentwurf vorzulegen."Wir machen gemeinsam Druck, das ist wichtiger als ein Mißtrauensantrag", meinte der PDS-Politiker.SPD-Fraktionssprecher Michael Donnermeyer bekräftigte, daß die Regierung ihren Verfassungsauftrag erfüllen müsse.Auch die CDU trägt die Forderung, der Regierung eine letzte Frist einzuräumen, mit.Eine weitere Verzögerung sei nicht hinnehmbar, so deren parlamentarischer Geschäftsführer Dierk Homeyer.

MICHAEL MARA

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false