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Trennungsgeld-Affäre: Früherer Spitzenbeamter verurteilt

Dein Fall gilt als Auslöser der "Trennungsgeld-Affäre" – und für ihn gibt es als Einzigen strafrechtliche Konsequenzen: Am Freitag wurde Ex-Justizstaatssekretär Gustav Adolf Stange (CDU) vom Potsdamer Landgericht wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.

Das Landgericht blieb in seinem Urteil nur leicht unter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 9500 Euro forderte. Die Richter milderten allerdings das Strafmaß des Potsdamer Amtsgerichtes ab, das Stange in erster Instanz zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. Stange, dessen Verteidigung erneut auf Freispruch plädierte, hatte dagegen Berufung eingelegt. Doch auch das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Stange im Jahr 2000 in zwei Anträgen bewusst falsche Angaben machte, um Trennungsgeld zu erhalten. Es wird Beamten nach Versetzung an einen neuen Dienstort für eine Übergangszeit zum Unterhalt einer Zweitwohnung gezahlt – unter der Voraussetzung, an den neuen Arbeitsort umzuziehen. Doch nach Auffassung des Gerichtes war Stange zu keinem Zeitpunkt dazu gewillt.

Stange, der mit seiner Familie kurz vor Dienstantritt in Potsdam Ende 1999 von Schwerin in ein Eigenheim in Münster gezogen war, hatte vielmehr eine teure Zweitwohnung in Steglitz genommen, die er sich von 1999 bis 2003 aus der Staatskasse bezahlen ließ – es ging um rund 28000 Euro. Als strafmildernd sahen Gericht und Staatsanwaltschaft an, dass die Trennungsgeld-Zahlung vom Justizministerium entgegen allen Vorschriften bewilligt wurde, ohne dass man etwa vorgeschriebene Nachweise von Stange zur Wohnungssuche forderte. Im Justizministerium habe, so rügte Staatsanwalt Rolf-Uwe Kurz, „ein erschreckender Geist subalterner Servilität in Missachtung des Gemeinwohls“ geherrscht. „Die Haltung konterkarierte die Tradition dem Recht und dem Gesetz verpflichteter Beamten.“ Kurz kritisierte, dass strukturelle Missstände bei der Trennungsgeld-Bewilligung im Justizministerium – Ministerin ist Beate Blechinger (CDU) – bis heute nicht abgestellt wurden. Gegen Beamte, die damals entgegen Warnungen von Sachbearbeitern das Trennungsgeld für Stange bewilligten, sei nicht einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Den „Fall Stange“ hatte 2003 der Tagesspiegel aufgedeckt. Das löste eine umfassende Überprüfung in der Regierung aus, die zur „Trennungsgeld-Affäre“ führte, in die hochrangige Richter, Staatsanwälte und Ministerialen verwickelt waren. Von 1,7 Millionen Euro, die das Land von 223 Spitzenbeamten zurückfordert, sind bis jetzt erst 280000 Euro an die Landeskasse zurückgeflossen.

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