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Brandenburg: Trennungsgeld: Fragen an die Staatskanzlei Rechnungshof prüft Zahlung an Behördenchef

Potsdam - Die Trennungsgeld-Affäre erreicht den Chef der Brandenburger Staatskanzlei. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ soll Clemens Appel (SPD) in den Jahren 1993 und 1994 zu viel Trennungsgeld erhalten haben.

Potsdam - Die Trennungsgeld-Affäre erreicht den Chef der Brandenburger Staatskanzlei. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ soll Clemens Appel (SPD) in den Jahren 1993 und 1994 zu viel Trennungsgeld erhalten haben. Der Rechnungshof prüft den Fall gegenwärtig. Offizielle Beanstandung gibt es allerdings bislang nicht, erklärte ein Sprecher des Rechnungshofes am Montag

Appel sagte, falls er tatsächlich zu viel Trennungsgeld bezogen haben sollte, werde er die Summe umgehend an das Land zurückzahlen. Obwohl er sich inzwischen auf Verjährung berufen könnte. „Selbstverständlich werde ich, wenn ein Bearbeiter damals einen Fehler gemacht hat, das Geld zurückzahlen“, sagte Appel.

Der Staatskanzleichef, der sich in der Landesregierung nicht unbedingt beliebt gemacht hat, weil er auf eine zügige Aufklärung der Trennungsgeld–Affäre drängte, hatte den Rechnungshof selbst um Prüfung seines Falles gebeten. Er war damals Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes in Potsdam, lebte noch in Bonn und hatte sich von Juni 1993 bis September 1994 Kosten von rund 20 000 Euro für eine Berliner Zweitwohnung und Heimfahrten erstatten lassen. „Ich habe keine falschen Angaben gemacht“, sagte Appel. Trennungsgeld kann Beamten nach einer Versetzung für eine Übergangszeit bis zum Umzug an den neuen Wohnort gezahlt werden.

Bislang hatte der Rechnungshof dem Vernehmen nach Appel signalisiert, dass keine Beanstandungen zu erwarten sind. Trotzdem sind bei der Überprüfung der Akten offenbar Fragen aufgetaucht. So scheint es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Miethöhe zu geben. Appel hatte sich damals für seine Berliner Wohnung eine Monatsmiete von rund 1000 Mark erstatten lassen, inzwischen gilt jedoch eine Kappungsgrenze, die darunter liegt. Die Staatskanzlei will den Fall vom Trennungsgeld-Experten Wolfhart Schulz untersuchen lassen. thm

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