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Brandenburg: Trennungsgeld: Rückforderung durchsetzbar? Justizministerin will nicht grundsätzlich verzichten

Potsdam - Justizministerin Beate Blechinger (CDU) will nicht auf Rückforderungen von zu viel gezahltem Trennungsgeld verzichten, wenn die Forderungen durchsetzbar sind. Das hat ihr Ministerium gestern mitgeteilt.

Potsdam - Justizministerin Beate Blechinger (CDU) will nicht auf Rückforderungen von zu viel gezahltem Trennungsgeld verzichten, wenn die Forderungen durchsetzbar sind. Das hat ihr Ministerium gestern mitgeteilt. Es reagierte damit auf einen Tagesspiegel-Bericht vom gleichen Tag. Ein „Verzicht“ sei nicht zulässig. Vielmehr sei man laut Landeshaushaltsordnung zur Geltendmachung „von bestehenden und durchsetzbaren Forderungen verpflichtet“, so das Ministerium. Eine externe Expertenkommission hatte im Bereich der Justiz 269 Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Arbeitsort beanstandet. Blechinger hat bisher noch keinen Rückforderungsbescheid herausgeschickt, dafür aber zahlreiche interne Prüfungsverfahren einstellen lassen.

Die Einstellungen begründete das Ministerium damit, dass die Bewilligungsbescheide „nicht rechtswidrig sind oder bei bestehender Rechtswidrigkeit eine Rückforderung aus Rechtsgründen... verwehrt ist, insbesondere weil Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betroffenen nicht festgestellt werden kann und somit ein Vertrauensschutz durch die Behörde besteht“. Das Ministerium nannte die Forderung der Opposition, auch in Zweifelsfällen Rückforderungsbescheide herauszuschicken, „um eine gerichtliche Klärung nicht von vornherein zu verhindern“, „rechtsirrig“. Es ging nicht darauf ein, warum es noch keinen einzigen Rückforderungsbescheid verschickt hat. Im Wissenschaftsministerium, wo 161 Fälle beanstandet wurden, sind bereits 70 Rückforderungen herausgegangen oder in Arbeit. Wie schon die Opposition rügte gestern auch der Steuerzahlerbund das zögerliche Vorgehen Blechingers. Sie argumentiere mit „juristischen Spitzfindigkeiten“. Der Steuerzahler habe einen Anspruch auf schnelle Rückforderungen. Experten glauben, dass Brandenburgs Justiz bei der Aufarbeitung der Affäre wegen der großen Zahl der Fälle – betroffen sind auch hochrangige Beamte – befangen ist.

Michael Mara

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