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Treuenbrietzen: Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt

Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. "Wegen eines Verfahrenshindernisses" habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit.

Treuenbrietzen - Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. „Wegen eines Verfahrenshindernisses“ habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit. Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Man wolle jetzt aber prüfen, ob russische Behörden um Mithilfe gebeten werden sollen.

Der Tagesspiegel hatte vor drei Jahren über die lange tabuisierten Ereignisse berichtet. Daraufhin stellte das Forum für Aufklärung und Erneuerung, das sich vorrangig mit den Folgen der DDR-Diktatur beschäftigt, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nach Recherchen eines Heimatforschers trieb die Rote Armee nach einer Siegesfeier, bei der ein Offizier vermutlich durch einen SS-Mann erschossen worden war, hunderte Zivilisten, vor allem Jungen und Männer zusammen, um sie zu töten. Der Tagesspiegel hatte in den 50er Jahren Treuenbrietzen „als Stadt ohne Männer“ beschrieben. Zu DDR-Zeiten wurde zwar der Toten gedacht – aber als Opfer eines Bombenangriffs. Ste.

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