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Brandenburg: "Unrecht nie bestritten"

Ich habe nie bestritten, daß in Waldheim Unrecht geschehen ist.Ich bezeichne die Prozesse als "politische Schnellverfahren, die korrekte Ermittlungen und formaljuristische Ansprüche weitgehend vermissen ließen.

Ich habe nie bestritten, daß in Waldheim Unrecht geschehen ist.Ich bezeichne die Prozesse als "politische Schnellverfahren, die korrekte Ermittlungen und formaljuristische Ansprüche weitgehend vermissen ließen...Das heißt, auf der Anklagebank sitzen heute nicht nur einzelne Richter, sondern die von den Siegern geschaffene Rechtssituation der Nachkriegszeit." Ich erlaube mir, auf den weitgehend unbekannten Tatbestand hinzuweisen, daß nach dem Krieg in ganz Westeuropa unter ähnlich fragwürdigen Bedingungen gerichtet wurde.Von den politischen Säuberungen der ersten Nachkriegsjahre waren mehrere Millionen Europäer betroffen, weit über 100 000 Menschen haben sie mit dem Leben bezahlt.Die ungeheuerlichen Naziverbrechen hatten die Leidenschaften verständlicherweise so entfesselt, daß eine emotionslose, korrekte Rechtssprechung weitgehend unmöglich war....

Nur in diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß die Forderung nach "formaljuristisch perfekten" Verfahren in einer Situation, in der Opfer zu Richtern werden, unhistorisch ist.Es heißt in dem Text: "Schuld wird durch den Hinweis auf die Schuld anderer nicht geringer, das ist wahr.Sie wird aber sehr wohl erklärbarer, nachvollziehbarer...

Das ist etwas ganz anderes als der mir gemachte Vorwurf, daß ich Unrecht relativiere, im Sinne von nivelliere.Ich betone, daß unter den über 3000 Verurteilten mit Sicherheit auch ...viele Unschuldige waren.Bei den von mir untersuchten Fällen sieht es jedoch anders aus.Die meisten der 15 zum Tode Verurteilten waren unbestritten Nazijuristen...

Nach dem damals gültigen Recht der Alliierten genügte es, eine solche Funktion gehabt zu haben, um die Höchststrafe zu bekommen.Individuelle Schuld mußte nicht nachgewiesen werden.Nach Studium der Anklageschrift, des ...alliierten Rechts...bin ich zu der Auffassung gelangt, daß auch bei formal korrekten Prozessen höchstwahrscheinlich Todesstrafen ausgesprochen worden wären.Daß diese Überlegung im heutigen Prozeß ...keine Rolle spielte, sondern formale Fehler genügten, um diese Nazis pauschal zu rehabilitieren, muß man hinterfragen dürfen.Wenn Herr Kuhnert mir vorwirft, ich maß mir an, den Schuldspruch...zu kritisieren, frage ich mich, wozu es Revisionsverfahren und Verfassungsgerichte gibt.

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