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Brandenburg: Untreueprozess: "Ein ganz normales Rechtsgeschäft"

Der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel will sich nicht bereichert haben. Im Untreueprozess um ein attraktives Seegrundstück im brandenburgischen Zeuthen erklärte der frühere DDR-Innenminister am Dienstag vor dem Berliner Landgericht: "Der Verdacht der Staatsanwaltschaft ist abwegig.

Der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel will sich nicht bereichert haben. Im Untreueprozess um ein attraktives Seegrundstück im brandenburgischen Zeuthen erklärte der frühere DDR-Innenminister am Dienstag vor dem Berliner Landgericht: "Der Verdacht der Staatsanwaltschaft ist abwegig." Der Kauf des Hauses am Zeuthener See habe ihn zwar reicher gemacht, "aber anders als es die Staatsanwaltschaft unterstellt". Dem 48-jährigen Anwalt wird vorgeworfen, 1990 eine ehemals volkseigene Villa samt Wassergrundstück für knapp 193 000 Mark weit unter Wert von dem ihm unterstellten Ministerium erworben zu haben.

In einem ersten Prozess um den Kauf der Immobilie war Diestel freigesprochen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aber aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Der Kaufvertrag wurde für nichtig erklärt. Staatsanwalt Andreas Wuttke warf Diestel am Dienstag in seine Anklageschrift vor, dem DDR-Innenminister sei im Sommer 1990 "angesichts der bevorstehenden Wiedervereinigung bewusst gewesen, dass dieses Grundstück einen höheren Wert hatte". In einer Verhandlungspause erklärte Diestel den Kauf als "ganz normales Rechtsgeschäft, das wenig oder gar nicht von mir beeinflusst wurde".

Rückblickend zeigte sich die ehemalige "Nummer Zwei" der Wende-DDR überrascht über den Zeitpunkt der Wiedervereinigung. "Handstreichartig" sei die Wiedervereinigung damals am Wolfgangsee ausgehandelt worden: "Das hat uns alle überrascht, dass beigetreten wird." Gleichwohl räumte Diestel am ersten Verhandlungstag - nach ein längeren Denkpause - ein, dass er über die Grundstückpreise in der Bundesrepublik im Bilde gewesen sei, jedoch nicht en détail: "Ich hatte damals andere Dinge im Kopf" beschied er dem Gericht. Es sei ihm nur bekannt gewesen, "dass Grundstücke in der westlichen Werteordnung erhebliche Bedeutung gehabt haben". Er sei von einem rechtmäßigen Erwerb ausgegangen, zumals die Immobilie geschätzt worden und die Gesetzeslage eindeutig gewesen sei. Der Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäuser sei - im Gegensatz zu Dienstleistungsbetrieben - nicht von Gesetzen zur Preisfreigabe tangiert gewesen. "Ich fühle mich wie jemand, der einer selektiven Strafverfolgung ausgesetzt ist", sagte Diestel mit Blick auf das Verfahren, dass sich inzwischen über zehn Jahre hinzieht.

Diestel sagte, er habe die über 3400 Quadratmeter große Immobilie auf Empfehlung von bundesdeutschen Sicherheitsexperten gekauft. Er sei als Innenminister und Auflöser des Stasi-Ministeriums extrem gefährdet gewesen. Den Umbau des Hauses, das als "Kraftfahrerhaus" zwar sechs Toiletten, jedoch keine Küche und kein Wohnzimmer gehabt habe, sei von ihm aus eigener Tasche bezahlt worden. Diestel hatte die Villa 1996 nach einem Vergleich geräumt und besitzt jetzt ein Landgut in Mecklenburg-Vorpommern. Diestels Verteidiger Franz Salditt meinte in seine Eröffnungserklärung, von Schaden könne vor diesem Hintergrund keine Rede sein. Der vom DDR-Finanzminsterium bereits einen Tag nach Einreichung bewilligte Kaufvertrag sei im Grundbuch "nie vollzogen worden". Diestel habe zudem eine Nutzungsentschädigung gezahlt.

Die Bundesrichter befanden, dass der Kauf der Immobilie objektiv pflichtwidrig gewesen sei. Im neuen Prozess soll nun geprüft werden, ob der ehemalige Spitzenpolitiker bei dem Rechtsgeschäft gut- oder böswillig handelte - ob also Vorsatz im Immobilienspiel war. Nach Diestels Einlassungen zur Sache sei es zum damaligen Zeitpunkt in der DDR gar nicht möglich, Kaufpreise von Käuferseite aus zu beeinflussen: "Der Käufer konnte gar nicht fehlerhaft kaufen." Bewertungen der Immobilie durch Sachverständige der Staatsanwaltschaft im Nachhinein - von rund 770 000 Mark war die Rede - seien nicht mit Kriterien der DDR-Bewertungen zu vergleichen. Zur Frage, warum er die Immobilie nicht gemietet habe, erklärte Diestel, es seien erhebliche Umbauten notwendig gewesen. "Es wäre nicht möglich gewesen, einen rechtlich sauberen Weg zu finden, ohne es zu kaufen." In seiner teilweise handschriftlich, teilweise maschinenschriftlich verfassten Erklärung meinte Diestel weiter, ihm sei der Preis des Hauses egal gewesen. Ihm sei es nur darum gegangen, mit seiner Familie in Sicherheit leben zu können. Er habe auf die Rechtmäßigkeit des Kaufes vertraut. Zudem seien sowohl die Volkskammer als auch der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maiziere (CDU) darüber informiert gewesen. De Maizière soll in der Angelegenheit auf Wunsch des Gerichtes am 15. Februar als Zeuge gehört werden.

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