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Urteil: Amt muss Schmerzensgeld für verstümmelte Kinderhand zahlen

Im brandenburgischen Schlaubetal verlor ein dreijähriges Kind 2002 durch einen Aktenvernichter im Bauamt fast eine Hand. Nun muss der Landkreis an das Opfer Schmerzensgeld zahlen.

Wegen einer durch einen Aktenvernichter verstümmelten Kinderhand muss das Amt Schlaubetal Schmerzensgeld zahlen. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom November 2007 zur Zahlung von 11.500 Euro an das Kleinkind wurde rechtskräftig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg/Havel am Montag mitteilte. Das Amt Schlaubetal habe seine Berufung zurückgenommen, nachdem das OLG mitgeteilt habe, dass es beabsichtige, die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen.

Das damals dreijährige Kind hatte den Angaben zufolge am 15. Juli 2002 seinen Großvater auf das Bauamt begleitet und dort seine Hand in den Schlitz eines eingeschalteten Aktenvernichters gesteckt. Dabei wurden drei Finger verstümmelt. Die Richter begründeten die
Entscheidung damit, dass der Aktenvernichter in einem Bereich mit Publikumsverkehr gestanden habe und nicht sofort als Gefahrenquelle zu erkennen gewesen sei. In der Betriebsanleitung werde davor gewarnt, in den Papiereinzug hineinzufassen und Kinder in die Nähe der Maschine zu lassen. (ml/ddp)

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