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Urteil: Kinderpornografie: Landrat überführt

Georg Dürrschmidt ist wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe 16.800 Euro verurteilt worden. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehren sich die Stimmen, die eine Abwahl des CDU-Politikers fordern.

Von Sandra Dassler

Senftenberg – Er war sichtlich schockiert, seine Frau weinte: Der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg wegen des Besitzes und des versuchten Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler sah es als erwiesen an, dass sich der 50-Jährige zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 Videos und Bilddateien am Computer ansah, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt hatten. Der vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte stets behauptet, unschuldig zu sein.

Die Richterin glaubte ihm nicht. Alle Indizien sprächen dafür, dass Dürrschmidt der Nutzer der Kinderporno-Dateien war und kein „unbekannter Dritter“ oder ein Familienmitglied. Die Zugriffe seien erfolgt, kurz nachdem private Rechnungen erstellt oder Mails gelesen worden waren. Auch habe der Landrat für keinen der fünf Tatzeiträume, wie zunächst von ihm angekündigt, ein Alibi vorweisen können. Im Gegenteil: eine ihn angeblich entlastende Rechnung sei unter mysteriösen Umständen im Nachhinein organisiert worden, was die Richterin als „zumindest mehr als befremdlich“ wertete.

Der 2006 zum Landrat gewählte Dürrschmidt war im Zuge von Ermittlungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg ins Visier der Fahnder geraten. Anfang 2007 beschlagnahmten sie in Dürrschmidts privatem Wohnbereich zwei Computer, auf denen sich Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten fanden. Nach umfangreichen Ermittlungen schlossen die Cottbuser Staatsanwälte die Ehefrau und die Stiefsöhne des Landrats als Täter aus.

Dürrschmidt lehnte einen im Juli 2008 verhängten Strafbefehl in Höhe von 12 600 Euro ab, weil das die Anerkennung seiner Schuld bedeutet hätte. „Ich war mir sicher, dass der Strafbefehl niedergeschlagen wird und es nicht zu einer öffentlichen Verhandlung kommt“, sagte er gestern dem Tagesspiegel. Inzwischen dürfte der aus der Pfalz stammende gelernte Kaufmann diese Entscheidung bereut haben. Denn während der Verhandlung kamen auch Details zur Sprache, die sonst nicht bekannt geworden wären. So scheute sich Richterin Winkler nicht, zu schildern, was auf den Videos zu sehen war, unter anderem Analverkehr von Erwachsenen mit achtjährigen Jungen. Das sei schon eher Hardcore, urteilte die Richterin, und unumstritten schlimmste Kinderpornografie. Auch mit der verbreiteten Annahme, man könne beim Surfen im Netz zufällig auf die Seiten gelangen, räumte die Richterin auf: „Um sich solche Videos oder Bilder anzusehen, benötigt man komplizierte Suchwörter und oft spezielle Programme, da kommt man nicht mit einem Klick heran.“

Die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 19 600 Euro gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Dürrschmidt und seine Verteidiger kündigten hingegen unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, zunächst in Berufung und später möglicherweise in Revision zu gehen. „Die rechtliche Frage, ob ein kurzzeitiges Betrachten von Bildern und Filmen als Besitz von Kinderpornografie zu werten ist, wurde von der Richterin nicht beantwortet“, kritisierte Verteidiger Stefan Heinemann. Auch weil die Frage in der Vergangenheit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet wurde, könnten sich Berufungs- und Revisionsverfahren in die Länge ziehen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehren sich die Stimmen, die eine Abwahl des CDU-Politikers fordern.

Dürrschmidt wollte sich dazu unmittelbar nach dem Urteil nicht äußern. Für ihn sei das auch eine existenzielle Frage, sagte er. Solange er vorläufig suspendiert sei, erhalte er noch sein Gehalt. Möglicherweise wird der Kreistag aber schon am morgigen Mittwoch zusammentreten, um den Landrat, dessen Amtsführung die meisten Abgeordneten loben, abzuwählen. Das brandenburgische Innenministerium wies darauf hin, dass das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes nur bei einer rechtskräftig gewordenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr endet. 

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