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Urteil: Knapp vier Jahre Haft für Babytötung

Wegen Totschlags an ihrem Neugeborenen hat das Landgericht Cottbus am Freitag eine 23-jährige Frau aus Lübben zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie hatte das Kind in der Badewanne ertränkt.

Das Landgericht Cottbus sprach die Angeklagte am Freitag des Totschlags im minderschweren Fall für schuldig. Die 1. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau ihr neugeborenes Mädchen am 13. Februar in der Badewanne ertränkt hatte. "Die Angeklagte hat dabei in einem Ausnahmezustand und vermutlich auch im Affekt gehandelt", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Strafkammer hielt der Angeklagten zugute, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Tat bereut habe. Die Frau hatte geschildert, wie es nach einer ersten Abtreibung im Jahr 2006 erneut zu einer Schwangerschaft gekommen war. Aus Angst vor Problemen habe sie dies gegenüber ihrer Familie, Bekannten und Arbeitskollegen verheimlicht. "Bereits zu diesem Zeitpunkt war sie sich jedoch sicher, dass sie das Kind nicht haben will", sagte der Vorsitzende Richter.

Selbstmordversuch nach Tat

Beweggrund für die Tötung des Neugeborenen soll laut Gericht vor allem der ungeliebte Kindesvater gewesen sein. Auch Arbeit und Geldverdienen sowie Freizeitinteressen hätten als Motiv eine Rolle gespielt. Die Angeklagte habe auch überlegt, das Neugeborene in einer Babyklappe abzulegen oder zur Adoption freizugeben. Sie habe dann jedoch alles dem Selbstlauf überlassen. Nach der Tötung des Kindes in der Badewanne hatte die Angeklagte versucht, sich umzubringen.

Auch die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagte sich bereits während der Schwangerschaft entschlossen hatte, ihr Kind zu töten. Die Anklagevertretung hatte auf eine Haftstrafe von fünf Jahren plädiert. Die Verteidigung forderte für die als Kellnerin in einem Spielkasino tätige Frau zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Kammer folgte im Urteil nicht dem Antrag der Verteidigung auf verminderte Schuldfähigkeit. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen.

Brita Beyer[ddp]

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