zum Hauptinhalt
Horst Mahler

© dpa

Urteil: Rechtsextremist Mahler geht in Revision

Horst Mahler wurde wegen Zeigen des Hitlergrußes beim Haftantritt in einem Gefängnis zu elf Monaten Haft verurteilt. Gegen diese Strafe setzt sich der ehemalige NPD-Anwalt gerichtlich zur Wehr.

Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler hat gegen seine Verurteilung zu elf Monaten Haft Revision eingelegt. Das Landgericht hatte den 72-Jährigen in der vergangenen Woche in einem Berufungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Mahler hatte nach Überzeugung der Richter im November 2006 beim Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen den Hitlergruß gezeigt und eine nationalsozialistische Grußformel gerufen.

Prozess sorgte für Aufsehen

Mahler wurde dafür zunächst vom Cottbuser Amtsgericht zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Über die erneute Revision habe nun das Oberlandesgericht Brandenburg zu entscheiden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft habe dagegen auf Rechtsmittel verzichtet.

Der Berufungsprozess vor dem Landgericht hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil die Cottbuser Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst wegen einer Äußerung anschließend den Posten als Leiterin der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten abgeben musste. Sie hatte gesagt, der "Mut" des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr "einen gewissen Respekt" ab. Cramer-Krahforst bedauerte später diese Äußerung. (jg/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false