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Brandenburg: Urteil über Bombodrom erwartet

Potsdam/Wittstock - In dem seit 15 Jahren dauernden Streit um den Truppenübungsplatz „Bombodrom“ bei Wittstock wird am heutigen Dienstag eine Vorentscheidung erwartet. Das Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt über drei Musterklagen gegen die militärische Nutzung des 12 000 Hektar großen Geländes bei Wittstock durch die Bundeswehr.

Potsdam/Wittstock - In dem seit 15 Jahren dauernden Streit um den Truppenübungsplatz „Bombodrom“ bei Wittstock wird am heutigen Dienstag eine Vorentscheidung erwartet. Das Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt über drei Musterklagen gegen die militärische Nutzung des 12 000 Hektar großen Geländes bei Wittstock durch die Bundeswehr. Kläger gegen die Bundesrepublik Deutschland sind die Gemeinde Lärz im Südosten des Landkreises Müritz (Mecklenburg-Vorpommern), ein in diesem Ort ansässiger Hotelbetreiber und eine Putenfarm in Gühlen-Glienicke bei Rheinsberg. Alle befürchten den Verlust ihrer Existenzgrundlage, falls die Bundeswehr ihre lärmintensiven Tiefflug- und Bombenabwurfübungen über dem Anfang der fünfziger Jahre von der sowjetischen Armee eingerichteten Terrain aufnimmt. Die Luftwaffe will in einer Tiefflugzone, die über die Ruppiner Seenkette und die Müritzer Seenplatte reicht, bis zu 1700 Einsätze pro Jahr absolvieren.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat die Bundeswehr ein neues Lärmgutachten vorgelegt. Über den Inhalt wollten weder sie noch die Bundeswehr Auskunft geben. Wie jedoch verlautete, will die Luftwaffe das Gericht mit einem veränderten Rechenmodell überzeugen. Es soll beweisen, dass der Lärm der Tiefflieger die zulässigen Werte nicht überschreitet. Möglicherweise ist auch eine Reduzierung der Flugzahlen vorgesehen.

Optimistisch sieht die Bürgerinitiative „Freie Heide“ dem Verfahren entgegen. „Wir gehen davon aus, dass das Gericht keine Betriebserlaubnis erteilt“, sagt Sprecher Benedikt Schirge. Er erinnerte an einen Brief des Verteidigungsministers Franz-Josef Jung (CDU), der für den Fall einer Niederlage den Verzicht auf das Bombodrom in Aussicht gestellt hatte.

Das forderte auch der Chef der Brandenburger Staatskanzlei, Clemens Appel. Das Bombodrom sei schädlich für die Menschen und den Tourismus in der Region Nordbrandenburg und Südmecklenburg, erklärte der Politiker, der selbst den Prozess beobachten wird. Nach Auffassung der Landesregierung sind durch den Übungsplatz rund 15 000 Arbeitsplätze in Gefahr. Das Gericht will noch heute ein Urteil fällen. Claus-Dieter Steyer

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