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Brandenburg: V-Mann-Affäre: Schönbohm unter Druck

Prozessaussagen schaden Minister Toni S. nicht genügend kontrolliert

Potsdam. Vor dem Urteil des Berliner Landgerichtes in der so genannten V-Mann-Affäre wächst der Druck auf Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU): Brandenburgs Verfassungsschutz hätte nach Auffassung deutscher Generalstaatsanwälte einer Beteiligung des V-Mannes Toni S. an Produktion und Vertrieb der Neonazi-CD „Noten des Hasses“ grundsätzlich nicht zustimmen dürfen, die Mordaufrufe gegen Prominente und Politiker enthielt.

Brandenburgs Generalsstaatsanwalt Erardo Rautenberg bestätigte auf Anfrage, dass inzwischen die Stellungnahmen von 17 deutschen Generalstaatsanwälten eingegangen seien, die seine Rechtsauffassung einhellig teilen würden. Danach sei der Ausnahmetatbestand im Strafgesetzbuch für Straftaten von V-Leuten „keine rechtliche Grundlage für die Verteilung volksverhetzender Schriften“. Eine andere Frage sei allerdings, dass der Verfassungsschutz nicht selbst gegen solche Straftaten vorgehen brauche, da er keine Strafverfolgungsbehörde sei. Auf der nächsten Tagung der Generalsstaatsanwälte soll diese Rechtsauffassung bekräftigt werden.

Schönbohm hatte bislang erklärt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes „in begrenztem Umfang“ Straftaten begehen dürften. So sei es im Fall Toni S. darum gegangen, an die Hintermänner heranzukommen. Allerdings gibt inzwischen auch Brandenburgs Innenministerium zu, dass V-Mann Toni S. aus dem Ruder gelaufen ist. Er habe sich nicht an die klaren Weisungen des Quellenführers gehalten, sagte Sprecher Heiko Homburg. Dass der Verfassungsschutz dies nicht erkannt habe, sei ein Versäumnis – ebenso jedoch die unabgestimmte Festnahme von Toni S. durch Berliner Sicherheitsbehörden. Wie berichtet hatte Toni S. am Dienstag im Prozess den brandenburgischen Verfassungsschutz belastet. Auch der Berliner Staatsanwalt hatte erklärt, dass Vertrieb und Produktion der Hass-CD ohne Unterstützung des Brandenburger Verfassungsschutzes nicht möglich gewesen wären. Hingegen warf der Potsdamer CDU-Innenpolitiker Sven Petke den Berliner Justizbehörden vor, aus parteipolitischem SPD-Kalkül den Prozess für eine Kampagne gegen Schönbohm zu missbrauchen. „Das eigentliche Ziel ist, Brandenburgs Innenminister zu beschädigen.“

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