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Verfahren: Kritik an Ermittlungen zu Todesschüssen in Schönfließ

Anfang 2009 wurde Dennis J. in Schönfließ erschossen. Die Kritik an der Dauer der Ermittlungen nimmt zu.

Schönfließ – Gut ein Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen Intensivtäter im brandenburgischen Schönfließ am Silvesterabend 2009 wächst die Kritik an der langen Dauer des Ermittlungsverfahrens gegen den Todesschützen, den Berliner Polizisten Reinhard R. (35).

„Bereits im Sommer hat es die Aussage der Staatsanwaltschaft gegeben, dass der Fall eigentlich geklärt ist. Nun ist wieder ein halbes Jahr vergangen, da wundert man sich schon“, sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, am Dienstag. „Ein Fall, der so viele Fragen aufwirft, so in der Öffentlichkeit steht, muss zügig und gründlich aufgeklärt werden, auch im Interesse der Familie des Getöteten und des Polizisten. Hier muss aktiv Öffentlichkeitspolitik betrieben werden.“

Auch die Berliner Polizei mahnte ein Ende der Ermittlungen an: „Eine rasche Entscheidung liegt im Interesse aller Beteiligten.“ Dass das Verfahren so langwierig wirkt, liegt auch daran, dass der Fall schon bald nach den tödlichen Schüssen eigentlich klar schien: Der Berliner Fahnder hatte Dennis J. in einem gestohlenen Wagen erschossen, gleich die erste Kugel war tödlich und aus Sicht der Staatsanwaltschaft Neuruppin rechtswidrig.

Mit dieser Tatversion gingen die Ermittler bereits im Januar 2009 an die Öffentlichkeit, ein weiteres Mal zur Jahresmitte. Seither herrscht nahezu Stillschweigen zu dem Fall, Einzelheiten bleiben unter Verschluss. Inzwischen dauert das Ermittlungsverfahren mehr als ein Jahr, der des Totschlags beschuldigte Polizist sitzt vom Dienst suspendiert zu Hause. Zwei beteiligte Beamte werden der versuchten Strafvereitlung im Amt beschuldigt, sind aber ohne Einschränkungen weiter im Dienst. Berlins Polizeipräsident hat keine dienstrechtlichen Maßnahmen gegen sie unternommen, weil der Behörde nach Angaben eines Sprechers trotz der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft „keine Erkenntnisse vorliegen, die dazu Veranlassung geben könnten“. Abschließende Konsequenzen wolle man erst ziehen, „wenn die Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind“.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter findet die Dauer der Ermittlungen nicht unüblich. „Bei einem Tötungsdelikt mit diesem Umfang gehen wir davon aus, dass die Staatsanwaltschaft mit äußerster Sorgfalt ermittelt“, sagt Verbandssprecher Michael Böhl. Es gebe viele Umstände, die schwierig zu klären seien.

Die Staatsanwaltschaft erwartet für die nächsten Tage noch ein rechtsmedizinisches Gutachten. „Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Dann wird zeitnah über eine Anklage entschieden“, sagt Staatsanwältin Lolita Lodenkämper. Bis dahin wolle sie nichts zu den Ermittlungsergebnissen sagen. Lodenkämper begründete die Verfahrensdauer mit technischen, rechtsmedizinischen und ballistischen Gutachten, die eingeholt werden mussten. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erado Rautenberg verteidigte seine Neuruppiner Kollegen. „In diesem Fall sagt der Beschuldigte nichts, und zwei Beamte behaupten als unmittelbare Zeugen, nichts bemerkt zu haben. Da ist es schwierig, den Fall aufzuklären. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft auf Gutachten angewiesen.“

Das Potsdamer Justizministerium wollte sich zur Verfahrensdauer nicht äußern, „um keinen Einfluss zu nehmen“. Ebenso Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Er werde sich „allenfalls nach Abschluss des gesamten Verfahrens zu dem Vorgang äußern, jedoch keinesfalls während des laufenden Verfahrens“, sagte seine Sprecherin.

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