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Verhungertes Baby: Geld oder Reden

Nach dem Urteil gegen die Eltern des verhungerten Babys: Frankfurt will Hilfe für junge Familien verbessern.

Frankfurt (Oder) - Nach dem Urteil gegen die Eltern des in Frankfurt verhungerten Babys debattieren Verwaltung und Stadtverordnete nun darüber, wie solche tödlichen Vernachlässigungen künftig vermieden werden könnten. Das Landgericht hatte die Mutter wie berichtet am vergangenen Freitag wegen Totschlags zu sieben Jahren und den Vater zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Oberbürgermeister Martin Patzelt (CDU) schlägt vor, den Eltern jedes Neugeborenen 150 Euro zu zahlen – wenn das Kind sechs Monate alt wird und vorher regelmäßig zum Kinderarzt gebracht wurde. Laut Patzelt kommen in Frankfurt jedes Jahr rund 450 Kinder zur Welt, für die Stadt dann 67 500 Euro zahlen würde.

Die Linke, stärkste Kraft in der Stadtverordnetenversammlung, äußert sich jedoch ablehnend. „Mit einem materiellen Anreiz kann man doch Eltern nicht dazu bewegen, sich beim Amt zu melden“, sagt Sandra Seifert, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. Sie will einen Begrüßungsservice einführen, wie er bereits in Potsdam betrieben wird: Seit November 2007 besuchen Mitarbeiter des Jugendamtes junge Eltern, geben Ratschläge, überreichen Impfkalender und Kontaktadressen. 97 Prozent der Mütter und Väter, so heißt es aus dem Potsdamer Rathaus, nähmen den Service sehr gerne entgegen.

So soll es nach Meinung der Linken auch in Frankfurt laufen. Mit wie viel Personal, ist noch nicht klar – wahrscheinlich seien drei Stellen notwendig, sagt Seifert. „Dann hätte jeder Mitarbeiter 150 Familien pro Jahr.“ Eine sehr personalintensive Variante, wie sie einräumt. Bei 80 Prozent dieser Fälle, so schätzt sie, werde es jedoch mit einem einmaligen Besuch getan sein. Patzelt glaubt aber, dass sich die Stadt dies finanziell nicht leisten könne und möchte vor allem, dass sich schnell etwas tut. Doch könnte sich sein Begrüßungsgeld-Vorschlag auch von selbst erledigen. Denn Hartz-IV-Familien müssen jede Art von Zuwendung, die dem Lebensunterhalt dient, angeben, erklärt Olaf Möller, der Sprecher der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg. Gefährdete Kinder leben meist in Elternhäusern, die auf die Unterstützung von Sozialleistungen angewiesen sind – das würde bedeuten, dass in diesen Fällen das Begrüßungsgeld für das Kind umgehend vom Arbeitslosengeld abgezogen würde. Allerdings verweist Patzelt auf Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern, wo schon seit drei Jahren ein 250- Euro-Zuschuss für Säuglinge gezahlt werde. Wie die dortige Rathaus-Sprecherin Petra Ludewig sagt, wollte auch hier die Arbeitsagentur Hartz-IV-Empfängern die Leistungen entsprechend kürzen. Erst nach einer Intervention des damaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering (SPD) sei festgelegt worden, dass das Begrüßungsgeld als einmalige Zahlung nicht angerechnet wird.

Gegen das Urteil gegen die Eltern des verhungerten Babys hat die Staatsanwaltschaft inzwischen vorsorglich Revision eingelegt. Sie hatte die Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen beantragt. Das Leiden des knapp sechs Monate alten Jungen sei qualvoll gewesen, er habe bis zum Tod unsägliche Schmerzen erlitten. Das Gericht sah jedoch das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht als erfüllt an. Das Urteil war unter anderem von der Deutschen Kinderhilfe als zu milde kritisiert worden. Andreas Wilhelm (mit ddp)

Andreas Wilhelm (mit ddp)

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