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Brandenburg: Viele werden vorzeitig entlassen Lebenslänglich dauert manchmal nur zehn Jahre

Eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland keineswegs eine Haft bis zum Lebensende. Nach 10 oder 15 Jahren wird in der Regel geprüft, ob die ausgesprochene Strafe noch im vollem Umfang zu verbüßen ist.

Eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland keineswegs eine Haft bis zum Lebensende. Nach 10 oder 15 Jahren wird in der Regel geprüft, ob die ausgesprochene Strafe noch im vollem Umfang zu verbüßen ist. Falls sich der Strafgefangene gut führt, bestehen gute Chancen auf eine vorzeitige Entlassung. Erhöht werden die Chancen noch durch eine Amnestie, die oft vor Weihnachten erlassen wird. Im Maßregelvollzug, wo als psychisch krank beurteilte Straftäter eingewiesen werden, haben Ärzte das entscheidende Wort über die Fortsetzung der Strafe. Nur bei einer Verurteilung mit Sicherungsverwahrung, wie sie für Schmökel angeordnet wurde, oder bei Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld erfolgt eine strengere Prüfung der Haftverkürzung. Ste.

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