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Brandenburg: Warnung vor flüchtigem Sexualtäter Seine Therapeutin fürchtet blinde Gewalt

Potsdam/Brandenburg/Havel - Bei dem in Berlin vermuteten flüchtigen Sexualmörder Günther F. besteht offenbar ein „hohes Suizidrisiko“ – und auch eine „erhebliche Fremdgefährdung“, die nicht allein Frauen treffen kann.

Potsdam/Brandenburg/Havel - Bei dem in Berlin vermuteten flüchtigen Sexualmörder Günther F. besteht offenbar ein „hohes Suizidrisiko“ – und auch eine „erhebliche Fremdgefährdung“, die nicht allein Frauen treffen kann. Das geht aus einer aktuellen, dem Tagesspiegel vorliegenden Einschätzung seiner Berliner Psychotherapeutin für die Polizei hervor, die bundesweit nach dem Mann fahndet. Dagegen hält das Brandenburger Justizministerium F. wegen seiner bisherigen Unauffälligkeit in der Haftanstalt Brandenburg nicht für besonders gefährlich.

Die Therapeutin, die F. persönlich betreut hat, schließt hingegen gewalttätige Kurzschlussreaktionen nicht aus. Nach ihrer Einschätzung vom 26. Mai 2007, vom Tag nach der Nichtrückkehr von F. ins Gefängnis nach einem Ausgang, befindet sich dieser vermutlich in einem psychischen Ausnahmezustand – geprägt von Emotionen wie „Verzweiflung, Wut, Ohnmacht und extremer Anspannung“. F. werde annehmen, „nichts mehr zu verlieren zu haben“, da er die Konsequenzen seiner Flucht kenne: „keine Entlassung in absehbarer Zeit“ und „Lockerungsrücknahme“. Das Fazit: „Aufgrund dieses psychischen Zustands ist sein Handeln weitgehend unberechenbar.“ Die Therapeutin weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fremdgefährdung vermutlich „eher unspezifisch äußern“ kann und „nicht zwingend auf Frauen beschränkt bleiben“ müsse.

F., der 1987 wegen eines Sexualmordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und sich seit 2004 im offenen Vollzug langsam auf ein Leben in Freiheit vorbereiten sollte, hat seine Flucht offenbar geplant. So hat er sein Bettzeug an einen Mithäftling verkauft. Er ist auch im Besitz von einigen hundert Euro, da er in der JVA regelmäßig gearbeitet und monatlich rund 250 Euro verdient hat. „Das Geld steht ihm zu. Er kann darüber frei verfügen“, betont Anstaltsleiter Hermann Wachter. Dass ein Gefangener des offenen Vollzuges Geld spare, sei normal und kein Fluchthinweis. Es sei gerade ein Resozialisierungsziel des offenen Vollzuges, dass „die Gefangenen lernen, mit Geld umzugehen“. Wachter bekräftigt, dass die Ausgangspraxis in der JVA „sehr restriktiv“ sei und es bei F. „keinerlei Hinweise auf eine Flucht“ gegeben habe. Auch die Therapeutin hatte dafür „keinerlei Hinweise“. Thorsten Metzner

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