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Weihnachtsgeld-Streit: Ministerium erkennt Ausgleichsanspruch an

Brandenburgs Finanzministerium lenkt im Streit um das Weinnachtsgeld der Angestellten ein. Der Konflikt solle kurzfristig ausgeräumt werden.

Potsdam - Das Finanzministerium erkenne den Ausgleichsanspruch der Angestellten grundsätzlich an. Derzeit werde geprüft, wie der Ausgleich zu gestalten sei.

Die Sonderzahlung war auf der Grundlage des Anfang November in Kraft getretenen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder gezahlt worden. Dabei hatte sich der Betrag bei bestimmten Einkommensgruppen im Vergleich zu den Vorjahren verringert. Die Gewerkschaften protestierten gegen die Kürzungen. Sie verwiesen auf noch gültigen Sozialtarifvertrag zwischen Land und Gewerkschaften. Darin war für den Fall möglicher Einschränkungen durch einen neuen Tarifvertrag der Länder eine Ausgleichszulage vereinbart worden.

Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb schrieb in einem Brief an alle Tarifbeschäftigten, er führe derzeit Gespräche mit den Gewerkschaften über einen Ausgleich. Es solle kurzfristig Einvernehmen erzielt werden. Nach Abschluss der Prüfungen werde das Finanzministerium zügig die Auszahlung veranlassen. Der strittige Differenzbetrag belaufe sich auf knapp 3,3 Millionen Euro. (tso/ddp)

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