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Brandenburg: Wieder Streit um Center

Gutachter: Planung des Bahnhofsbaus ist rechtswidrig VON THORSTEN METZNER, POTSDAM Das Procedere zum Bebauungsplan für das neue Bahnhofsviertel "Potsdam-Center" ist rechtswidrig.Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Berliner Rechtsanwaltes Hartmut Grams im Auftrag der bündnisgrünen Rathausfraktion.

Gutachter: Planung des Bahnhofsbaus ist rechtswidrig VON THORSTEN METZNER, POTSDAM

Das Procedere zum Bebauungsplan für das neue Bahnhofsviertel "Potsdam-Center" ist rechtswidrig.Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Berliner Rechtsanwaltes Hartmut Grams im Auftrag der bündnisgrünen Rathausfraktion."Die Stadtverordnetenverammlung ist übertölpelt worden", erklärte Grams am Mittwoch in Potsdam.Eine Neuauflage des B-Plans wird von den Stadtvätern mit Begründung abgelehnt, daß dies nicht Bestandteil des jüngsten Kompromisses zum Potsdam-Center gewesen sei. Baustadtrat Kaminski erklärte im Bauausschuß, daß erst die Ergebnisse der vereinbarten Wettbewerbe zum Potsdam-Center abgewartet werden müßten.Danach könne entschieden werden, ob eine Neuauslegung des B-Plans 37 notwendig werde."Die Verwaltung denkt momentan nicht daran, von diesem Rechtstandpunkt Abstand zu nehmen", sagte er.Bei einem Spitzentreffen hatten sich Stadt, Land, Investoren, Landesdenkmalpfleger und Preußische Schlösserstiftung kürzlich darauf verständigt, daß das Potsdam-Center - die 40-Hektar große neue Bahnhofsstadt mit Handel, Dienstleistungen und Wohnungen - gründlich umgeplant werden kann.Nur vier von siebzehn Baufeldern bleiben von diesem Neuanfang unberührt. In seinem Gutachten listet Rechtsanwalt Grams, der das gesamte Procedere für den Bebauungsplan zum Potsdam-Center unter die Lupe genommen hat, zahlreiche Rechtsverstöße auf.So sei der sogenannte "Abwägungsbeschluß" vom September 1996 ein rechtliches Kurisoum, mit dem vorherige Verfahrensfehler überdeckt und nachträglich legitimiert werden sollten.Für ebenso bedenklich hält es Grams, daß der - eigentlich übergeordnete - Entwurf des Flächennutzungsplan offensichtlich auf den B-Plan abgestimmt wird.Es sei bezeichnend für das Demokratieverständnis der Stadtspitze, so Grams, daß schon der Auslegungsbeschluß für den B-Plan - immerhin für eines der wichtigsten Potsdamer Projekte - im Juni 1995 mit einer Eilentscheidung durch das Stadtparlament gebracht wurde, das sich nicht ausreichend informieren konnte. Die Aktionsgemeinschaft gegen das Potsdam-Center hält den jüngsten Kompromiß zum Potsdam-Center für "Kosmetik." Sie will deshalb an den Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Gramlich und Kaminski festhalten, die beim Baumnisterium, beim Innenministerium und der Potsdamer Stadtpräsidentin Birgit Müller eingereicht worden sind.Sprecherin Saskia Hüneke warf dem Bauministerium ein "zu wenig striktes Vorgehen" vor, um rechtswidrige Teilbaugenehmigungen zu verhindern.Infolge des Gutachtens erwägt die Aktionsgemeinschaft weitere rechtliche Schritte.

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