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Wittstock: Bombodrom: Schriftliches Urteil ist da

Nun liegt ein schriftliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts vor. Verteidigungsminister Jung gerät weiter unter Druck.

Wittstock - Vertreter der Bürgerinitiativen Freie Heide und Freier Himmel haben sich erleichtert darüber gezeigt, dass jetzt ein erstes schriftliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zum Luft-Boden-Schießplatz bei Wittstock vorliegt. Am Mittwoch will sich der Petitionsausschuss des Bundestags für eine friedliche Nutzung des sogenannten Bombodroms aussprechen. Die brandenburgische Grünen-Abgeordnete im Bundestag, Cornelia Behm, erklärte gestern: „Ich bin froh, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch vor der Sitzung des Petitionsausschusses da ist. Jetzt gibt es für Minister Jung kein Zögern mehr.“

Das nun vorliegende OVG-Urteil betrifft die Klage eines Hoteliers aus der Gemeinde Lärz in Mecklenburg-Vorpommern an der Grenze zu Brandenburg, es ist eines von drei Musterverfahren um die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. Den Berufungsprozess hatte das Bundesverteidigungsministerium Ende März vor dem OVG wegen gravierender Mängel im Planungs- und Anhörungsverfahren verloren. Die Bundeswehr darf das Bombodrom damit weiterhin nicht für Tiefflüge nutzen. Das Ministerium hat dem Gerichtssprecher zufolgebis 13. Juli Zeit, gegen das Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Offiziell hat das Bundesverteidigungsministerium sein Vorgehen vom Vorliegen der Urteilsbegründung abhängig gemacht – um zu prüfen, ob es für die militärische Nutzung weitere juristische Schritte einleitet oder auf das 14 000 Hektar große Bombodrom verzichtet. Inoffiziell soll sich Verteidigungsminister Jung aber – wie berichtet – schon gegen den Übungsplatz entschieden haben. axf

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