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Brandenburg: Zwangsumzug: Job-Centerdarf nicht mahnen

Die Senatssozialverwaltung will in der kommenden Woche eine schriftliche Aufforderung an alle Berliner Job-Center schicken, bis Jahresende von Mahnungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger wegen zu hoher Mietkosten abzusehen. „Wir haben mehrfach auf Versammlungen mit Vertretern von Job-Centern auf entsprechende Richtlinien hingewiesen.

Von Sabine Beikler

Die Senatssozialverwaltung will in der kommenden Woche eine schriftliche Aufforderung an alle Berliner Job-Center schicken, bis Jahresende von Mahnungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger wegen zu hoher Mietkosten abzusehen. „Wir haben mehrfach auf Versammlungen mit Vertretern von Job-Centern auf entsprechende Richtlinien hingewiesen. Jetzt machen wir es schriftlich“, sagte Roswitha Steinbrenner, Sprecherin von PDS-Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner. Sollten Betroffene dennoch solche Aufforderungen von Job-Centern erhalten, sollten sie auf ihren Rechtsanspruch verweisen oder „sich an die Sozialverwaltung wenden“, sagte Steinbrenner. Der Senat hatte im Mai Richtlinien über angemessene Wohnungen und Mietkosten verabschiedet, die Forderungen zum Wohnungsumzug bis Ende des Jahres ausschließen.

Eine Mutter von zwei Kindern hatte im August aus Verzweiflung über einen angedrohten Zwangsumzug ihren zehnjährigen Sohn mit einem Messer verletzt: Die Frau vom Job-Center des Bezirks schriftlich aufgefordert worden, sich eine neue, günstigere Wohnung zu suchen. Doch hätte die 44-Jährige laut Übergangsfrist weder eine solches Schreiben erhalten dürfen, noch hätte sie ausziehen müssen. Nach der Härtefallregelung müssen Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern, Schwangere, Schwerbehinderte und Ältere über 60 Jahre „im Einzelfall“ gar nicht umziehen oder dürfen zum Beispiel die zulässige Miete um zehn Prozent überschreiten.

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