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Rechtsstaatsdialog: Kein Ende der Debatte

Der Rechtsstaatsdialog mit China hat inzwischen an Dynamik eingebüßt – um wieder neue Impulse zu setzen, sollte Deutschland seine Rolle überdenken.

Als der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog im Jahr 2000 begann, hatte er drei wesentliche Funktionen. Erstens wurde durch die Etablierung des Dialogs neben den Menschenrechten Raum für andere Gesprächsthemen geschaffen: Neben Wirtschaft und Handel hat Deutschland etwa in Umweltfragen oder in der dualen Berufsausbildung China interessantes Know-how zu bieten.

Zweitens sollte Deutschland China in der Menschenrechtsfrage nicht mehr oberlehrerhaft aufklären – zumal der deutschen Vorbildfunktion Grenzen gesetzt sind; die Bedingungen der beiden Länder sind in Bezug auf historische Erfahrungen, Bevölkerungsgröße, geographisch- klimatische, wirtschaftliche, kulturelle, regional-außenpolitische Verhältnisse extrem unterschiedlich. Die Idee des Dialogs besteht darin, eine Diskussion – keine Verhandlung oder Belehrung – unter Politikern und vor allem auch Rechtsfachleuten zu führen. Die Rechtsstaatsidee, also vor allem die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung, die Gewaltentrennung, die Bindung der Verwaltung und der Gerichte an Recht und Gesetz, die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe, die Rechtssicherheit, der Schutz der Grundrechte und die Rechtsweggarantie, lässt sich doch im Gespräch über jegliche Rechtsfrage transportieren.

Drittens wollte man China beim Aufbau seines Rechtssystems unterstützen. Der Rechtsaufbau hatte dort bereits in den späten 1970er Jahren begonnen und erhielt durch den Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation 2001 einen weiteren Schub. China hatte dabei enorme Probleme zu bewältigen, angefangen von einer Justiz, in der ausschließlich Parteikader ohne jegliche juristische Ausbildung als Richter fungierten, über die ausstehende Anpassung an internationale Anforderungen bis hin zur Entwicklung des Rechtsbewusstseins in der Gesellschaft. China hat heute ein in weiten Teilen vollständiges Rechtssystem. In einigen Bereichen, in denen das Land zuvor besonders rückständig war, gilt das geschriebene chinesische Recht heute als vorbildlich, etwa das Umweltrecht. Auch das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung nimmt stetig zu, wie die Debatten über Lebensmittelsicherheit oder den Smog in der chinesischen Presse und im Internet eindrücklich zeigen.

Der in dieser Form einzigartige Rechtsstaatsdialog hat neben den Wirtschaftsbeziehungen zur besonderen Qualität der bilateralen Beziehungen beigetragen. In den inzwischen rund 175 großen und kleinen Rechtskooperationsprojekten wurden aktuelle chinesische Gesetzgebungsprojekte analysiert und diskutiert. Die Kooperation im Rechtsstaatsdialog findet in unterschiedlichen Formaten statt, darunter Symposien und Facharbeitsgruppen, Besuchs- und Austauschreisen oder Moot Courts – nachgestellten Gerichtsverhandlungen zum Vergleich der beiden Rechtssysteme in der Praxis. Zudem war die chinesische Seite erleichtert, dass die bilaterale Menschenrechtsdiskussion auf einer fachlichen Ebene stattfand.

Zu Beginn wurde der Rechtsstaatsdialog enthusiastisch geführt und war Gegenstand öffentlicher Debatten; inzwischen hat er an Schwung verloren. Der Dialog steht und fällt mit dem persönlichen Engagement der Verantwortlichen, also der einzelnen deutschen Bundesjustizminister und des chinesischen Ministers des Rechtsamts des Staatsrats. Aber die fehlende Dynamik, die sich auch im öffentlichen Schweigen über den Dialog bemerkbar macht, hat noch einen anderen Grund: Der Dialog muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Das Bedürfnis der chinesischen Seite liegt nicht mehr auf der Gesetzgebungsberatung. Inzwischen geht es zwar auch noch um die Optimierung bereits bestehender Gesetze – gerade ist die zweite Gesetzesänderung des Verbraucherschutzgesetzes in China in Kraft getreten. Viel wichtiger aber ist die Rechtsdurchsetzung. Die modernsten Gesetze nützen nichts, wenn sie lokal nicht umgesetzt oder aufgrund falscher Anreize oder fehlender Sanktionen umgangen werden.

Es liegt im beiderseitigen Interesse, dass sich die beiden weltpolitischen Akteure China und Deutschland auch jenseits diplomatischer Beziehungspflege besser kennenlernen und Vertrauen entwickeln. Der Rechtsstaatsdialog ist dafür ein geeignetes Instrument. Um diesen Dialog sinnvoll weiterzuführen, müsste er neu angepasst werden. Dabei sind drei Fragen wichtig: Wo kann die deutsche Unterstützung im gegenwärtige Stadium der chinesischen Rechtsentwicklung effektiv ansetzen? Wie können die Beratungserfahrungen der letzten 14 Jahre sinnvoll genutzt werden? Welche Ziele will die Bundesrepublik mit dem Dialog verfolgen?

Auf dieser Grundlage kann der Rechtsstaatsdialog wieder neue Impulse in den deutsch-chinesischen Beziehungen setzen. Dafür ist natürlich auch eine angemessene Finanzierung notwendig. Möglicherweise sollte das Bundesentwicklungsministerium, das den Dialog bisher wesentlich finanziert hat, seine Entscheidung, alle China-Projekte auslaufen zu lassen, doch noch einmal überdenken. Katja Levy

Die Autorin ist Juniorprofessorin für Politik und Recht an der Freien Universität Berlin.

Katja Levy

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