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Gesundheit: Behandlung in der Klinik

In Berlin gibt es in jedem Bezirk mindestens eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Insgesamt verfügen diese über rund 2600 Betten für erwachsene Patienten.

In Berlin gibt es in jedem Bezirk mindestens eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Insgesamt verfügen diese über rund 2600 Betten für erwachsene Patienten. "Das Ziel ist es, die Betroffenen möglichst wohnortnah zu versorgen", sagt Chefärztin Hauth. Denn so sei der Weg zurück in den Alltag meist leichter als nach dem Aufenthalt in einer weit entfernt liegenden Klinik.

Behandlung

Die Behandlung in den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie richtet sich laut DGPPN-Präsidentin Hauth nach den Leitlinien, die ihre Fachgesellschaft für die einzelnen Krankheitsbilder entwickelt hat. Allgemein besteht sie jedoch in der Regel aus einer medikamentösen Therapie mit Psychopharmaka und einer Psychotherapie. Dazu kommen Angebote zur Entspannung, die den Kranken helfen sollen, innere Anspannungszustände zu lösen, sowie solche, die die Rückkehr in den Alltag erleichtern sollen.

Dennoch kritisieren Verbände wie die Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener, dass in psychiatrischen Kliniken zu viele Medikamente gegeben würden - und zu wenige Gespräche mit den Patienten geführt würden. Denn auch, wenn die Medikamente heilsam seien: Meist würden sie die Symptome einer Erkrankung nur unterdrücken, die Krise an sich jedoch nicht aus der Welt schaffen oder nachhaltig lösen. Wieder andere Betroffene fürchten sich vor den Medikamenten und ihren möglichen Nebenwirkungen. Aus diesen oder anderen Gründen kommt es daher auch vor, dass Psychiatrie-Patienten sich weigern, Psychopharmaka einzunehmen. In Ausnahmefällen und im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben besteht dann die Möglichkeit, sie gegen ihren Willen zu behandeln. »Dies sollte jedoch immer der letzte Schritt sein und unter ausführlichem Abwägen zwischen Nutzen und Risiken für die Patienten geschehen«, sagt Hauth. Vielmehr gehe es darum, Betroffenen in Gesprächen und mit anderen vertrauensbildenden Maßnahmen die Angst zu nehmen und sie von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen. Gelingt dies nicht sind die folgenden Schritte im Betreuungsrecht geregelt: Der behandelnde Arzt erstellt ein Gutachten über den Zustand des Patienten und stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag darauf, ihn behandeln zu können. Daraufhin nimmt sich ein zweiter, externer Gutachter des Falles an, außerdem gibt es eine richterliche Anhörung des Patienten und seines gesetzlichen Betreuers.

»Leider nimmt dieses Vorgehen oft mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Patienten unbehandelt in ihrer Erkrankung bleiben«, sagt Hauth. Eine mögliche Folge: Um den Betroffenen vor sich selbst sowie andere Patienten zu schützen, wendet das Klinikpersonal gegebenenfalls »mechanische Beschränkungen« an. Das bedeutet meist: Die Betroffenen werden fixiert. 2013 war dies laut Senatsverwaltung rund 780 Mal der Fall. »Das hilft natürlich nicht, einen Menschen in seiner psychischen Krise zu behandeln und zu heilen«, sagt Hauth.

Geschlossene Abteilungen

Das negative Image von Psychiatrien speist sich vor allem aus Vorstellungen geschlossener Stationen. »Diese existieren in dieser Form heute längst nicht mehr«, sagt Psychiatrie-Chefärztin Hauth. Vielmehr handle es sich um geschützte Abteilungen, in denen Menschen mit akuten Krisen zur Ruhe kommen könnten - und in die sie sich zum Teil auch selbst einweisen. Dennoch gilt: Auf den geschlossenen Stationen gelten meist strengere Regeln als in »normalen« Abteilungen, ist die Bewegungsfreiheit der Patienten stark eingeschränkt - ob sie sich nun freiwillig dort aufhalten oder nicht. Dies dient vor allem dem Schutz: So sei es beispielsweise bei schweren Psychosen mit Halluzinationen oft nicht nur notwendig, andere Menschen vor den Betroffenen zu schützen - sondern auch die Erkrankten vor den Einflüssen der Außenwelt, so Hauth.

Verweildauer

Durchschnittlich bleiben Patienten rund drei Wochen auf einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Station. Bei Patienten, die wegen einer akuten Krisenintervention aufgrund des Gesetzes für psychisch Kranke eingewiesen werden, ist der Aufenthalt meist kürzer: Nach ein bis zwei Wochen können die meisten die Klinik wieder verlassen - oder sie bleiben freiwillig länger, um sich weiterbehandeln zu lassen. Findet die Einweisung auf Antrag eines gesetzlichen Betreuers statt, bleiben die Betroffenen meist rund zwei bis sechs Wochen.

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