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© dpa

Landgericht: Morgen startet der Prozess um Goldbär Knut

Ab Dienstag beschäftigt der Streit um die Knut-Millionen das Landgericht. Der Besitzer des Bären, der Tierpark Neumünster, klagt auf Akteneinsicht beim Zoo. Er will mitverdienen. Damit könnte der Zoo finanzielle Probleme bekommen. Der Prozess ist öffentlich.

Der Streit um die Einnahmen von Eisbär Knut beschäftigt ab Dienstag das Landgericht Berlin. Der Tierpark Neumünster hatte beim Zivilgericht eine sogenannte Auskunftsklage gegen den Berliner Zoo eingereicht. Der Zoo hatte an seinem Stareisbären Knut ordentlich verdient – zusammen mit seinem verstorbenen Ziehvater Thomas Dörflein waren die beiden Publikumsmagneten für Besucher aus der ganzen Welt. Und heute noch irren Touristen durch den Zoo und suchen Knut – wo sein Gehege sich befindet, ist auf dem Zoo-Lageplan noch immer nicht ausgeschildert. Doch jetzt könnte es eng werden für den Hauptstadtzoo: Der Besitzer des handaufgezogenen Eisbären, der Tierpark Neumünster, zieht, wie angekündigt, vor Gericht: Die Neumünsteraner klagen am 19. Mai vorm Landgericht Berlin auf Akteneinsicht in die Zoobücher. Neumünster will vom Gewinn der Berliner profitieren.

Damit könnte der Zoo letztlich finanzielle Probleme bekommen. Klar ist: Knut hat den Berlinern Millionengewinne verschafft. Zunächst war allein für das erste Boom-Jahr 2007 von einem Gewinn von fünf Millionen Euro die Rede – weil 27 Prozent mehr Gäste Eintritt zahlten als 2006. Und weil Ex-Co-Zoovorstand Gerald Uhlich mit der klimaschutzbetonten Vermarktung des Symboltieres Merchandisinggewinne durch Filme, Postkarten, Stofftiere, Bilderbücher und selbst Wohnzimmercouches erwirtschaftete. Noch mehr Geld wäre eingenommen worden, hätte es den Hollywoodfilm gegeben, den US-Regisseur Ash R. Shah über „eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten Berlins“ (Klaus Wowereit) drehen wollte. Doch wegen „zu langwieriger Verhandlungen“ nach Uhlichs Weggang zog sich Shah, wie er dem Tagesspiegel sagte, zurück.

Zehn Millionen Euro durch Knut?

Dennoch: Branchenkenner behaupten, der Jahresüberschuss des Zoos infolge des Knut-Booms habe allein 2007 bei rund zehn Millionen Euro gelegen. Zuletzt monierte der Landesrechnungshof, dass der Zoo Berlin auch dank Knut im Jahr 2008 elf Millionen Euro verdiente, er solle deshalb seine zwei Millionen Euro Zuschuss an die Landeskasse zurückzahlen.

Im Konflikt hatte Neumünster erst einen Mediator einsetzen wollen. Hat die Auskunftsklage Erfolg, will Neumünster auf Zahlung klagen. Das ist möglich, weil Knuts Vatertier Lars Neumünster gehört – und der erste überlebende männliche Nachwuchs, so steht es im „Einstellungsvertrag“. Der Anwalt des Zoo Berlin ist überzeugt, dass er gewinnt: Im Vertrag stehe nichts von Beteiligungen. Bislang leihen sich Zoochefs ihre Tiere je nach Platz und ohne Brimborium gegenseitig aus. Ob und wann nun das neue benötigte, millionenschwere Knut-Gehege im Zoo entsteht, dazu war noch nichts zu erfahren.

Annette Kögel

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