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Das Kleingedruckte und seine Tücken: Dating-Portale: Datenschutz und AGB

Stiftung Warentest hat im Frühjahr 2011 die deutschen Dating-Plattformen unter die Lupe genommen. Großes Manko: Datenschutzbestimmungen und AGB sind meist nur ausreichend oder sogar mangelhaft. Sind solche Bestimmungen überhaupt wirksam? Und was können Sie dagegen tun? Wir klären Sie auf.

Wie erkenne ich Betrüger?

Online-Dating wird immer mehr zum Trend. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei der Partnersuche im Netz Dating-Portale im Vergleich zu Partnerbörsen das höhere Risiko birgen, einem Betrüger auf den Leim zu gehen. Erkennen tun Sie solche Partnervermittlungen, wenn diese nicht als solche ausgewiesen sind an der hohen Mitgliederanzahl und den meist der sehr detaillierten Profilangaben. Durch die hohe Mitgliederanzahl ist die Gesamtsituation für den Betreiber nur schwer zu überblicken. Sogenannte "Scammer", auch Trickbetrüger genannt haben in vergangener Zeit wiederholt ein schlechtes Licht auf die Online Singleszene geworfen. Mit detaillierten Trickprofilen versuchen sie aus der vergebenen Liebesmüh des anderen Geld zu machen. Die Singlebörsen selbst haben bis jetzt noch keinen Weg gefunden mit der Situation umzugehen.

Eine Frau auf Online-Partnersuche.
Eine Frau auf Partnersuche: Jeder zweite Single in Deutschland besucht mindestens einmal im Monat ein Internetportal, um die Liebe zu finden.

© picture-alliance/ dpa

Wie ist die Gesetzlage?

So beliebt Partnervermittlungen und Singlebörsen auch sind, so oft stehen sie in den Schlagzeilen. Meist geht es um den Vorwurf der Abzocke und Täuschung. Oder um Probleme mit dem Datenschutz. Was vielen Nutzern nicht klar ist: dass auch im Internet abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Darauf müssen Anbieter eindeutig hinweisen. Tun sie das nicht oder nur unzureichend, kann der Kunde seinen Vertrag jederzeit widerrufen. Vorzeitig erlöschen kann das Widerrufsrecht laut Gesetzgeber nur dann, „wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat“.

Dass wie etwa bei www.flirtcafe.de auf die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen innerhalb eines Test-Abos verwiesen wurde, um einen vorzeitigen Widerruf zu verweigern, ist also unzulässig. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät ohnehin dazu, stets per Einschreiben zu widerrufen oder zu kündigen. Das diene dem Beweiszweck: Manche Anbieter würden schlichtweg bestreiten, ein Schreiben erhalten zu haben.

Ist man bei einer Partnervermittlung an die Vertragslaufzeit gebunden?

Der Abschluss eines langfristigen Vertrags mit einer Partnervermittlung wirkt sich meist auf die Gebühren aus: je länger die Laufzeit, desto geringer die monatlichen Kosten. Ob fristlose Kündigungen rechtens sind, etwa weil man nach einem Treffen den idealen Partner kennengelernt hat und auf die Dienste nicht mehr angewiesen ist, darüber gibt es verschiedene Auffassungen.

Das Amtsgericht (AG) Schöneberg sowie das AG Hamburg haben das in zwei voneinander unabhängigen Urteilen bejaht, das AG München hat es hingegen verneint. Gilt eine Vermittlung im Internet als Heiratsvermittlung im Sinne des Paragraphen 656 Bürgerliches Gesetzbuch, kann der Anbieter seine Forderungen ohnehin nicht einklagen, der Nutzer bereits gezahlte Beträge allerdings auch nicht zurückfordern. Ob das der Fall ist, hängt jedoch von der individuellen Ausgestaltung des Vertrags ab.

Ein Verhaltenskodex bei Partnerbörsen und Singlebörsen soll Klarheit schaffen

Die Anbieter FriendScout24, eDarling, Parship und Neu.de haben bereits 2012 einen "Spin Kodex" unterzeichnet in dem sie sich auf ein gemeinsames Selbstregulativ geeinigt haben. Zum Beispiel regelt der Katalog die stille Laufzeitverlängerung. Viele Anbieter fallen durch ihre undurchsichtigen Verlängerungsklauseln negativ auf.

Aber nicht jeder Player mischt hier mit. Unter anderem Deutschlands führender Anbieter für die Online Partnersuche, elitepartner.de, wurde gar nicht erst eingeladen. "Elitepartner erfüllt die Bedingungen nicht." sagt Peter Schmid, Geschäftsführer bei Parship.

Dr. Jost Schwaner, Geschäftsführer von Elitepartner sieht das anders. Das Maß an Objektivität der branchenexternen Qualitätsprüfern von ElitePartner sei um einiges höher als es eine Richtlinie wie der Spin-Kodex jemals leisten könnte. Singlebörse, Partnervermittlung oder Casual-Dating - am Ende ist es der Nutzer der entscheidet, ob das Portal läuft. Allen veröffentlichten Umfragen zufolge ist Elitepartner immer noch die Partnervermittlungsbörse mit der höchsten Zufriedenheitsrate.

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