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Eberhard Specht als Kind (rechts) mit Mutter und Schwester.

© privat

Wie Eberhard Specht um sein Land kämpfte: Die Schande von Dolgenbrodt

Die Nazis haben ihn vertrieben, die Sowjets seine Familie enteignet. Und die Justiz brauchte ein Vierteljahrhundert, um aus Unrecht Recht zu machen. Eberhard Specht war da 99 Jahre alt – und lächelte, als er starb.

Andreas Giese steht am frischen Grab eines Mannes. Ein Hügel aus nassem Sand, dekoriert mit Blumenschalen, am Kopfende steckt ein Holzkreuz. Vom Begräbnis ist noch eine Schleife übrig. „Am Ende siegt das Recht“, steht darauf. Eine Redensart, ein Western- und Snowden-Zitat, aber auch eine Gedächtnishilfe ist dieser Satz für Giese, der jetzt eine Gießkanne holen geht, die Schalen sind zu wässern.

Er hat dem Gestorbenen zu eben jenem Sieg verholfen. Mehr als zwei Jahrzehnte zog sich die Arbeit daran hin. Gerade noch hat Giese gesagt: „So lange Zeit, da weiß man gar nicht, worüber genau man sich nun freuen soll.“ Es war die Antwort auf die Frage, warum ihm, dem Rechtsanwalt, in diesen Wochen nichts Triumphierendes anzumerken sei, auch nicht an diesem Julitag, an dessen Morgen ihm sein Erfolg noch einmal auf 24 Seiten bestätigt wurde. Die schriftliche Begründung eines Urteils war ihm zugegangen.

Sein Mandant hat das Urteil, im April höchstrichterlich gefällt vom achten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, noch zur Kenntnis nehmen können. Er lag im Krankenhaus, er habe gelächelt, sagt Giese. Ob er nun glücklich sei, habe er ihn gefragt. Antwort: Das Glücklichsein habe er sich abgewöhnt. Eberhard Specht hieß er, ausweislich des Holzkreuzes geboren am 27. Dezember 1915, gestorben am 28. April dieses Jahres.

Kein Glück, kein Triumph. Stattdessen zwei letzte Wochen im Leben eines 99 Jahre alt gewordenen Mannes, die er in dem Wissen verbrachte, der rechtmäßige Besitzer eines Stückes Land zu sein, das ihm 70 Jahre zuvor weggenommen worden war. Ein vierteljahrhundertlanger Rechtsstreit war zu Ende gegangen, der ihn betraf, aber genauso gut die deutsche Geschichte.

Es ging um das „Dritte Reich“, Flucht und Exil, um Enteignung und Tod. Es ging um die Besatzungszeit, die deutsche Teilung, die Wiedervereinigung. Specht, „der Alteigentümer des Gutes Dolgenbrodt“, könne nun „von der Gemeinde Heidesee die Rückgabe von Grundstücken verlangen“.

Das Urteil war eines gegen alle Wahrscheinlichkeit. Zu oft war schon gegen Spechts Ansprüche entschieden worden. Zu aussichtslos erschien jeder neue Versuch, die Gerichtsbeschlüsse zu kippen.

Wie bringt man so etwas zuwege?

Giese zögert mit einer Antwort. Schließlich sagt er: „Eberhard Specht hatte immer ein Motto, ‚Nicht ärgern, nur wundern.‘“ Vielleicht hat das ja abgefärbt, auf ihn und die anderen, die den Fall in Spechts Sinne vorangebracht haben.

Sie lernten sich 1993 kennen

Anwalt Andreas Giese.
Anwalt Andreas Giese.

© Hampel

Zwei Etagen unterhalb von Gieses Büros, im Keller eines Hauses in Kleinmachnow, kurz hinter dem südwestlichen Berliner Stadtrand, ist das Ergebnis dieser Haltung zu besichtigen. Fünf laufende Meter Leitz-Ordner lagern dort, ein weiterer halber Meter steht im Büroregal, dazu kommen ein paar vollgepackte Hängeordnerschränke. Alles der Fall Specht.

Die beiden Männer hatten seit 1993 miteinander zu tun. Giese war damals ein junger Anwalt mit neuer Kanzlei in Berlin-Schöneberg. Zuvor hatte er im Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters gearbeitet, dann im Potsdamer Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Ämter wie dieses mussten nach der Wiedervereinigung überall in Ostdeutschland aufgebaut werden – überall aus dem Nichts. Es gab sie zuvor nicht und auch keine Erfahrung damit, wie sie ihre Aufgabe erledigen sollten. Wem gehört was im Osten? Welches Haus wem, welches Grundstück, welcher Acker oder Wald? Wer ist einmal enteignet worden, wer von wem übervorteilt oder erpresst? „Wir haben damals aus einem Schreibtisch mit Akten drauf eine Behörde gemacht“, sagt Giese.

Er sammelte Erfahrungen. Auch Verdruss, weshalb er bald eine Kanzlei eröffnete, spezialisiert auf Vermögensrecht, und dann sprach ein Mann bei ihm vor, ein einstiger Land-Pächter. Es gebe da jemanden, habe der gesagt, einen deutschen Exilanten in Brasilien, der müsse etwas klären und könne das nicht allein. Der Mann in Brasilien war Specht.

Giese nahm Kontakt auf. Die Post nach São Paulo brauchte ein, zwei Wochen. Zehn Minuten am Telefon kosteten 30 Mark. Am anderen Ende der Leitung saß ein ziemlich mittelloser alter Herr, der davon berichtete, dass ihm in einem brandenburgischen Dorf namens Dolgenbrodt, drei Stunden Fußweg südöstlich von Königs Wusterhausen, einmal mehrere hundert Hektar Land gehört haben, quasi der halbe Ort.

Giese kannte den Ort dem Namen nach

Dolgenbrodt. Eine mit Wald bestandene, vor allem an den Rändern besiedelte Halbinsel zwischen der Dahme und einem See. Giese kannte den Ort dem Namen nach. Ein Jahr zuvor hatte dort ein bezugsfertiges Asylbewerberheim gebrannt. Später wurden einige Prozesse deswegen geführt, es ging um die Täter und ihre Hintermänner, um die Frage, wie viele der Dorfbewohner beim Abbrennen behilflich gewesen waren und wie viel Geld von ihnen dafür bezahlt wurde. Ein Richter befand: „Ein ganzes Dorf wartete auf den Brandanschlag.“

Giese fuhr mal hin. Ein Treffen mit dem damaligen Bürgermeister war anberaumt. Es war der 5. Dezember 1993, abends gegen sechs, pechschwarze Nacht. Giese sagt: „Man glaubt gar nicht, wie finster es hier sein kann.“

Der alte Herr aus São Paulo hatte Giese in der Zwischenzeit davon berichtet, wie aufmerksam er 1990 die Veränderungen in Deutschland beobachtet hatte. Er habe kurz danach auch einen Antrag auf Rückübertragung seines einstigen Eigentums gestellt, bei einem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, bei einer jener Behörden also, die Giese gerade verlassen hatte. Doch es ziehe sich hin, und schon vor der Wiedervereinigung hatten die Dolgenbrodter neue Fakten geschaffen. Einen Monat vor der Währungsunion im Sommer 1990 unterschrieben ungefähr 20 Dorfbewohner Kaufverträge über Teile seines einstigen Landes, zum erstaunlich niedrigen Quadratmeterpreis von 20 bis 80 Pfennig. Er habe, sagte Specht, auch schon einen Anwalt gehabt, aber der sei gestorben.

Was in den letzten Kriegstagen passierte

Giese bat Specht, ihm Unterlagen zuzusenden. Er bekam sie und ließ sich erzählen, was Specht und seiner Familie in den letzten Kriegstagen zugestoßen war.

Eberhard Specht war eines von zwei Kindern des Holzgroßhändlers Heinrich Specht und dessen Ehefrau Badana. Die Familie hatte in den 20er Jahren ein großes Stück Land in Dolgenbrodt erworben, sie zogen in das dortige Gutshaus. Säulen gab es, Putten, Sandstein, Stuck. Über den Hof lief eine Gänseschar, angeführt von einem tückischen Ganter, vor dem die Kinder im Ort großen Respekt hatten. Die Geschäfte gingen gut, 20 Jahre lang. Bis im Januar 1943 ein maschinengeschriebener Brief beim örtlichen Amtsvorsteher eintraf.

Kurz vor Kriegsende kam die Gestapo

Eberhard Specht. 
Eberhard Specht. 

© privat

„Nach Feststellung des Direktors des Reichssippenamtes ist Badana Specht, wohnhaft in Gut Dolgenbrodt, im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz - J ü d i n -.“ Jüdin war gesperrt gedruckt. „Ich bitte um Kenntnisnahme und die Berichtigung des Melderegisters. gez. Regierungsoberinspektor“.

Damals hatte die Familie bereits versucht, nach Brasilien auszuwandern. Die Behörden verweigerten die Zustimmung. Die Familie durfte keine Milch mehr nach Berlin liefern, Bezugsscheine für Saatgut und Kraftstoff wurden immer weniger bewilligt. Eberhard Specht verwehrte man eine Ausbildung an einer Landwirtschafts-Hochschule, stattdessen kam der nächste Brief. Eine Dienstverpflichtung für ein Arbeitslager. Mündlich habe man ihm, so berichtete er später, mitgeteilt: Wenn er, der Halbjude, aufmucke, käme er dorthin, wo er eigentlich hingehöre.

Spechts, die anfangs ein gutes Verhältnis auch zu den Nazis im Ort hatten, zogen sich zurück, Badana Specht wurde von nun an kaum noch im Dorf gesehen. Und kurz vor Kriegsende, am 13. April 1945, kam die Gestapo. Vater Heinrich hatte fahnenflüchtige Flakhelfer versteckt. Er wurde verhört. Eine ehemalige Haushälterin, die damals in einem der Nebenzimmer war, sagte mehr als ein halbes Jahrhundert später in einer Fernsehdokumentation: „Und dann haben wir einen Schuss gehört.“ Ob Heinrich Specht sich selbst das Leben nahm oder von der Gestapo erschossen wurde, ist nicht geklärt.

Sie mussten sich verstecken

Mutter Badana floh. Sohn Eberhard war ebenfalls die Flucht aus dem Arbeitslager gelungen. Beide versteckten sich in einem Waldhaus in der Nähe des Gutes.

Als Anwalt Giese dies alles hörte, wusste er, was zu tun war. Er musste die Frage beantworten: Wurden die Spechts durch die Nazis enteignet?

Ungefähr dort, wo damals der Schuss gefallen ist, wächst heute Gras. Das Gutshaus ist kurz nach dem Krieg abgerissen worden, zwei ehemalige Wirtschaftsgebäude gibt es noch. In einem davon, sagt Giese, sind 1992 die Brandsätze abgefüllt worden, die für das Asylbewerberheim bestimmt waren. Er ist vom Friedhof herübergekommen, zeigt dies, zeigt jenes. Dort drüben war ein Kinderferienlager, da eine Urlaubsunterkunft vom FDGB. Das hier rechts war das einstige Wochenendgrundstück von Horst Dohlus, DDR-Politbüro-Mitglied. Gegenüber hat immer dessen Volvo geparkt. Und da, da erholte sich der DDR-Innenminister. Antifaschisten alle beide, neben vielen anderen Gleichgesinnten hier im Ort, die einen Staat repräsentierten, der bereits in den 60er Jahren eine zaghafte Anfrage Spechts zurückwies. Es ist wirklich schön hier. Bis heute gibt es in Dolgenbrodt Grundstücke, die 200 Euro Pacht im Jahr kosten. Überall Häuser unter Bäumen, dahinter glitzert Wasser.

Manche freuen sich aufrichtig

Giese kennt Dolgenbrodt mittlerweile so gut wie ein Ortschronist. Er ahnt, wer einem bei Nachfragen zum Specht-Fall die Tür vor der Nase zugeschlagen oder den Telefonhörer aufgelegt hat. Noch besser kennt er die Auskunftsbereiten, und er bekräftigt, was diese auch stets sagen: Erzählen Sie’s, wenn’s geht, nicht weiter, und schon gar nicht meinen Namen. Nur so viel: Es gibt Menschen im Dorf, die freuen sich aufrichtig über Gieses Erfolg.

Damals, im letzten Jahrhundert, als Giese Spechts Erzählungen gehört und dessen Unterlagen zugesandt bekommen hatte, begann er damit, Akten heranzuschaffen. Er ließ auch ein Gutachten von der „Gedenkstätte Deutscher Widerstand“ über die tatsächlichen und wahrscheinlichen Abläufe an jenem 13. April 1945 und der Tage danach erstellen. Es kam zu dem Schluss, dass ein zweites Auftauchen der Gestapo eine Beschlagnahmeaktion war, eine Enteignung also.

Mit diesen Informationen entscheidet das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen im Jahr 1997 – nach sechs Jahren der Bearbeitung: Spechts Antrag wird abgewiesen. Das Gut sei erst später, im Zuge der sozialistischen Bodenreform, enteignet worden. Der deutsch-deutsche Einigungsvertrag schließt die Rückgabe von Bodenreform-Enteignungen aus.

Giese klagt dagegen beim Cottbuser Verwaltungsgericht. Allein die Auflistung der Dokumente, die beweisen sollen, dass das frühere Gut Dolgenbrodt durch die Gestapo enteignet wurde, ist drei Seiten lang.

Die Mutter hielt es nicht mehr aus

Eberhard Specht als Kind (rechts) mit Mutter und Schwester.
Eberhard Specht als Kind (rechts) mit Mutter und Schwester.

© privat

Der Anwalt sucht weiter, und 2000 händigt ihm ein Moskauer Archiv eine Reihe von amtlichen Schriftstücken aus. Heinrich Specht, steht in einem davon, hat im März 1945 einem sowjetischen Hauptmann bei der Flucht aus einem Oranienburger Lager geholfen und ihn anschließend auf seinem Gut versteckt. Andere Rotarmisten haben durch Spechts Hilfe aus dem KZ Sachsenhausen fliehen können. Jener Hauptmann kehrte 1947 nach Dolgenbrodt zurück, um sich zu bedanken, hat aber niemanden aus der Familie mehr vorgefunden. Eberhard Specht war auf dem Weg ins Exil. Badana Specht hatte sich umgebracht. Die Bodenreform hatte inzwischen stattgefunden, die Dorfbewohner hatten das Gutshaus geplündert. Badana Specht ertrug das nicht, sie fuhr nach Berlin und stürzte sich von der Weidendammer Brücke. Der Sowjet-Hauptmann indes erwirkte einen Befehl, nach dem den Spechts oder ihren Erben ihr Eigentum zurückzugeben sei.

Ein Hinweis auf diesen Befehl befand sich unter den Schriftstücken. In einem anderen Schreiben steht: Die Überprüfung von Gestapo-Akten habe Beweise geliefert, dass Heinrich Specht am Kampf gegen Hitler teilgenommen habe. Er sei im April 1945 von der Gestapo erschossen und sein Vermögen konfisziert worden. Die nachträgliche Enteignung durch die Bodenreform sei ungültig.

Ein weiteres Indiz

Giese teilt die Neuigkeiten dem Cottbuser Verwaltungsgericht mit. Er glaubt sich am Ziel. Zum einen hatte er ein weiteres Indiz dafür gefunden, dass Specht schon von den Nazis enteignet worden war. Zum anderen, und genauso wichtig war, dass die Bodenreform-Enteignung bereits 1947 null und nichtig gewesen ist. Das Gericht weist die Klage dennoch ab.

Der Fall gelangt in den Petitionsausschuss des Bundestages. Macht von da eine Runde durch Bundesministerien und das Kanzleramt. Der Staat möchte die Sache aus der Welt haben. Specht einigt sich mit der Treuhandliegenschaftsgesellschaft – der damaligen Eigentümerin – auf einen Kompromiss.

Zu dieser Zeit kommt aber das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen zu dem Schluss, dass Specht recht zu geben sei. Wogegen nun wiederum die Gemeinde Heidesee, zu der Dolgenbrodt gehört, Klage erhebt. Es ist 2005.

Spechts Lebensgefährtin stirbt. Er zieht zurück nach Deutschland, kommt bei Giese in Kleinmachnow unter, im Erdgeschoss, zwischen den weiter wachsenden Aktenbeständen im Keller und dem Büro im ersten Stock. Er verfügt, dass sein Erbe in einer Stiftung aufgehen und das Berliner Centrum Judaicum unterstützen solle. Er besucht die Verhandlungen.

Das zuständige Gericht ist wieder jenes in Cottbus. Acht Jahre vergehen. Specht stirbt nicht. Das Urteil gibt ihm dann wieder nicht recht. Ganz am Anfang der Begründung steht der Satz: „Die Revision wird nicht zugelassen.“

Giese war am Ende. Fünf Meter Akten im Keller, voll mit Originaldokumenten – und das Gericht lässt die Revision nicht zu. Was ist zu tun?

Sich wundern, klar, und dann: jemanden finden, der Revisionen erzwingen kann. Giese kam auf den Berliner Rechtsanwalt Stefan von Raumer. Der liest die Gerichtsurteile und Begründungen, sucht nach Widersprüchen. Und findet welche. Auf 76 Seiten begründet von Raumer dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht, warum das Cottbuser Urteil auf falsche Art und Weise zustande gekommen ist. Er bekommt die Revision durch. Die Leipziger fangen an zu arbeiten und tun dies vergleichsweise schnell. Im April 2015 ist das Urteil da.

Was das Urteil bedeutet

Im Nachhinein, sagt Rechtsanwalt Raumer, könne das Urteil durchaus Folgen für ähnliche Fälle haben. Er kann sich vorstellen, dass ostdeutsche Landesvermögensämter nun in Aufruhr seien, besonders das für die Insel Rügen zuständige. Dort residierte einst die Familie von und zu Putbus, der dort tausende Hektar Ackerland und Wald, zwei Schlösser, Häfen, Kreidebrüche, Dutzende Güter und Bauernhöfe gehörten. Die Gestapo kam, Malte zu Putbus starb im Februar 1945 im KZ Sachsenhausen.

Und Dolgenbrodt? Wie bewertet die Gemeinde, die Klägerin, dies alles nun? Sie antwortet nach mehreren Anfragen und bittet um Aufschub, anfangs noch bis zur schriftlichen Urteilsbegründung, mit mindestens einwöchigem Puffer zum Prüfen, und dann sehe man vielleicht weiter.

Nun, da das Schriftstück da ist – die Gemeinde hat darauf aufmerksam gemacht werden müssen – heißt es: Erst beraten wir mit dem Rechtsbeistand. Und dann werde der Bürgermeister entscheiden, ob er der Öffentlichkeit „hierzu Auskunft geben wird“. Jene Öffentlichkeit, die diesen Rechtsstreit bezahlt hat.

Es ist wunderschön in Dolgenbrodt.

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