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Brandenburg: Trennungsgeld: PDS darf nun Akten einsehen

Potsdam Brandenburgs PDS-Opposition darf nun doch Einsicht in die Trennungsgeld-Akten hochrangiger Juristen Brandenburgs nehmen. Das hat die Landesregierung gestern entschieden.

Potsdam Brandenburgs PDS-Opposition darf nun doch Einsicht in die Trennungsgeld-Akten hochrangiger Juristen Brandenburgs nehmen. Das hat die Landesregierung gestern entschieden. Allerdings würden Angaben zur Privatsphäre geschwärzt und die Betroffenen über die beantragte Akteneinsicht informiert, erläuterte Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD). Im Vorfeld hatte sich Justizministerin Beate Blechinger (CDU), unterstützt von der CDU-Landtagsfraktion, noch vehement gegen die Akteneinsicht gesträubt und auf eine drohende Verletzung von Persönlichkeitsrechten verwiesen. Dagegen stellte der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix in einer Stellungnahme klar, dass das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Akteneinsicht von Abgeordneten höher zu bewerten sei. Von der Akteneinsicht will die PDS abhängig machen, ob sie einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Affäre beantragen wird, in die hochrangige Juristen des Landes verwickelt sind. thm

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