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Brandenburg: Trennungsgeld: PDS will Grundsatzurteil

Potsdam - Die Trennungsgeld-Affäre in der Landesregierung wird Brandenburgs oberstes Gericht beschäftigen: Die Abgeordneten Heinz Vietze und Stefan Sarrach von der Linkspartei/PDS haben am Freitag Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, um Einsicht in die Trennungsgeldakten führender Beamter zu erzwingen. Die Landesregierung verweigert die Einsicht unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dem zufolge die Beamten ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten haben.

Potsdam - Die Trennungsgeld-Affäre in der Landesregierung wird Brandenburgs oberstes Gericht beschäftigen: Die Abgeordneten Heinz Vietze und Stefan Sarrach von der Linkspartei/PDS haben am Freitag Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, um Einsicht in die Trennungsgeldakten führender Beamter zu erzwingen. Die Landesregierung verweigert die Einsicht unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dem zufolge die Beamten ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten haben. Vietze und Sarrach argumentieren hingegen, dass durch die Verweigerung des in der Verfassung garantierten Akteneinsichtsrechts eine Kontrolle der Regierung durch die Abgeordneten nicht mehr möglich sei.

Externe Prüfer und der Rechnungshof haben seit Bekanntwerden der Affäre insgesamt über 1000 Fälle von Entschädigungszahlungen an Beamte wegen getrenntem Wohn- und Arbeitsort beanstandet. Aber bisher wurden nur in 210 Fällen insgesamt 2,2 Millionen Euro zu Unrecht gezahlten Trennungsgeldes zurückgefordert. In die Landeskasse zurückgeflossen sind erst 210 000 Euro. Die PDS will durch die Akteneinsicht feststellen, ob die Landesregierung insbesondere die unrechtmäßigen Zahlungen an hohe Landesbedienstete korrekt abgearbeitet hat.

Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht stellt auch insofern ein Novum dar, als es bisher in der Bundesrepublik kein Grundsatzurteil zu der Frage gibt, ob trotz privater Geheimhaltungsinteressen Einsicht in Personalakten gewährt werden darf.

Michael Mara

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