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Brandenburg: Trennungsgeldaffäre: Ex-Justizminister trägt Verantwortung Hans-Otto Bräutigam und früherer Staatssekretär räumen Fehler ein

In der Brandenburger TrennungsgeldAffäre hat der frühere Justizminister Hans-Otto Bräutigam (parteilos) die politische Verantwortung für die damalige großzügige Bewilligungspraxis des Ministeriums übernommen. „Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn keine der beanstandeten Verwaltungsentscheidungen von uns selbst getroffen oder angeordnet worden ist“, heißt es in der Erklärung, die Bräutigam und sein damaliger Justizstaatssekretär Rainer Faupel am Freitag veröffentlichten.

In der Brandenburger TrennungsgeldAffäre hat der frühere Justizminister Hans-Otto Bräutigam (parteilos) die politische Verantwortung für die damalige großzügige Bewilligungspraxis des Ministeriums übernommen. „Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn keine der beanstandeten Verwaltungsentscheidungen von uns selbst getroffen oder angeordnet worden ist“, heißt es in der Erklärung, die Bräutigam und sein damaliger Justizstaatssekretär Rainer Faupel am Freitag veröffentlichten.

Bräutigam und Faupel, die von 1990 bis 1999 an der Ministeriumsspitze standen, räumten ein: „Wie es scheint, waren die bisherigen internen und externen Kontrollen ungenügend.“ Sie ließen keinen Zweifel daran, dass zu Unrecht bezogene Leistungen „zurückgezahlt werden müssen.“ Gleichzeitig räumte Bräutigam ein, dass teilweise großzügig Trennungsgeld gewährt wurde, um Mitarbeiter nach Potsdam zu locken. Wie berichtet, hatte eine Expertenkommission 33 von 70 Fällen beanstandet.

Während das Gros auf Fehler der Behörde zurückgeht, soll es in drei Fällen aufgrund von falschen Angaben zu überhöhten Bewilligungen von Trennungsgeld gekommen sein, darunter an den Präsidenten des Obververwaltungsgerichtes Dieter Liebert, was dieser bestreitet. Wo „bewusst und vorwerfbar“ falsche Angaben gemacht worden seien, so Bräutigam und Faupel, „müssen die beamten- und richterrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.“ Die Versäumnisse müssten rasch aufgeklärt werden, um einen Vertrauensverlust in die Justiz abzuwenden. Trennungsgeld bekommen Beamte, wenn sie mehr als 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt arbeiten und am Dienstort Wohnungsmangel herrscht. thm

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