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Brandenburg: Uckermark klagte um Geld und scheiterte

Potsdam - Brandenburgs Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Klage des Landkreises Uckermark auf höhere Zuweisungen des Landes abgewiesen. Das höchste Landesgericht stellte zugleich der von der Kommunalebene oft kritisierten Gemeindefinanzierung in Brandenburg grundsätzlich gute Noten aus: Das Verteilungssystem sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ausgewogen, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Monika Weisberg-Schwarz in der Urteilsbegründung.

Potsdam - Brandenburgs Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Klage des Landkreises Uckermark auf höhere Zuweisungen des Landes abgewiesen. Das höchste Landesgericht stellte zugleich der von der Kommunalebene oft kritisierten Gemeindefinanzierung in Brandenburg grundsätzlich gute Noten aus: Das Verteilungssystem sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ausgewogen, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Monika Weisberg-Schwarz in der Urteilsbegründung.

Überhaupt wurde die Klage für die Uckermark rundweg zu einem Fiasko. So hatte der finanziell angeschlagene Kreis beanstandet, dass das Finanzausgleichsgesetz die Flächengröße nicht gebührend berücksichtige. Das Gericht wies nun darauf hin, dass der Kreis im Verfahren nicht einmal dargelegt habe – und wenn, dann erst nach Fristablauf –, dass die Flächengröße der Uckermark auch zu überproportionalen Aufwendungen führe. Zum anderen bekomme die Uckermark eben aufgrund des von ihr angegriffenen Gesetzes wegen ihrer Größe bereits 14 Prozent mehr Geld vom Land als andere Kreise. Landrat Klemens Schmitz, der wegen des Finanzstreits aus der SPD ausgetreten war, nannte das Urteil „deprimierend“. Man finanziere bereits freiwillige Leistungen auf Kredit und müsse nun noch mehr sparen. Der Trend gehe in die Richtung, dass die „Toskana des Nordens“ nun eher zum „Sizilien Brandenburgs“ werde. Thorsten Metzner

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