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Brandenburg: Überfahren, weil Tram zu schnell war? Straßenbahnfahrer steht nach Tod einer 92-Jährigen vor Gericht

Vorschriftsmäßig will René F. die Tram der Linie 15 gesteuert haben.

Vorschriftsmäßig will René F. die Tram der Linie 15 gesteuert haben. Vorausschauend will er gebremst haben, als er an der Haltestelle Hauptstraße/Rhinstraße eine ältere Dame dicht an der Kante zum Gleisbett stehen sah. Doch die 92jährige Charlotte W. wurde von der einfahrenden Straßenbahn erfasst. Sie erlitt bei dem Unfall am 2. Juli letzten Jahres in Hohenschönhausen tödliche Verletzungen an Kopf und Oberkörper.

Seit gestern muss sich Straßenbahnfahrer F. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Raserei des Tram-Fahrers zu dem Unfall führte. Statt der für den fraglichen Bereich erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer soll der Angeklagte mit Tempo 41 auf die Haltestelle zugefahren sein. Er habe auch erkennen können, dass die Rentnerin im Begriff war, die Gleise in Höhe einer Fußgängerfurt zu überqueren. Dennoch habe er zu spät gebremst, sagte ein Vertreter der Anklage.

Der Tram-Fahrer bestritt die Vorwürfe vehement. „Der Überweg war frei, da war keine Person auf den Gleisen“, beteuerte er. Als er die Frau sah, habe sie an der Haltestellen-Kante gestanden. Obwohl aus seiner Sicht keine unmittelbare Gefahr bestand, habe er geklingelt und eine Gefahrenbremsung eingeleitet. Doch die Frau habe sich plötzlich nach vorn gebeugt. „Hätte sie sich nicht bewegt, wäre nichts passiert“, sagte der Angeklagte. Am nächsten Prozesstag soll ein technischer Gutachter vernommen werden. K. G.

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