zum Hauptinhalt

Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Potsdam darf noch nicht kaufen

Die Ufergrundstücke des Bundes am Griebnitzsee gehören der Stadt Potsdam bisher nicht. Den Kaufvertrag muss erst noch die Kommunalaufsicht genehmigen.

Im Griebnitzsee-Konflikt wartet die Stadt Potsdam auf grünes Licht der Kommunalaufsicht des brandenburgischen Innenministeriums und des Bundesfinanzministeriums: Erst mit Genehmigung beider Behörden könne die Stadt den lange umstrittenen Kaufvertrag für die Ufergrundstücke des Bundes unterschreiben, sagte gestern Rathaussprecher Stefan Schulz. In der Verwaltung werde „täglich“ auf die entsprechenden Schreiben gewartet, so Schulz. Die Kommunalaufsicht muss die Ausgabe von mindestens 3,26 Millionen Euro für die Ufergrundstücke absegnen, da Potsdam als verschuldete Kommune unter einem Haushaltssicherungskonzept steht.

Anfang Februar dieses Jahres hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags nach monatelangem Tauziehen entschieden, dass Potsdam den Zuschlag für die Uferflächen des Bundes bekommt. Die 50 ehemaligen Mauergrundstücke, die knapp 32 000 Hektar umfassen, gelten als Schlüssel für einen freien Uferweg. Potsdam will den Weg gegen private Anrainer durchsetzen und deshalb so viel Ufer besitzen wie möglich. Rund ein Dutzend Anrainer haben den Uferweg, der auf dem ehemaligen Kolonnenweg der DDR-Grenzer über ihre Grundstücke verlief, seit knapp zwei Jahren gesperrt; dagegen kann Potsdam derzeit nichts tun, denn eine Rechtsgrundlage für den Weg existiert momentan nicht.

Vor dem Verkauf seiner Flächen am Ufer hatte der Bund ein Bieterverfahren durchgeführt – private Seeanrainer hatten versucht, die Stadt zu überbieten. Dass Potsdam die Flächen nun kaufen darf, hat die dem Bundesfinanzministerium unterstellte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) vorgeschlagen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags mit schwarz-gelber Regierungsmehrheit segnete die Entscheidung ab. Denn: Laut Bima hatte Potsdam das Höchstgebot abgegeben. 3,26 Millionen Euro zahlt die Stadt, hinzu kommen maximal 626 000 Euro aus dem Weiterverkauf von Flächen, die für den Uferweg nicht benötigt werden. Die Potsdamer Stadtverordneten haben diesen Ausgaben nach PNN-Informationen in nicht-öffentlicher Sitzung am 2. März erneut zugestimmt.

Unterdessen laufen in der Stadtverwaltung die Arbeiten am Entwurf des neuen Ufer-Bebauungsplans, der die rechtliche Grundlage für den knapp drei Kilometer langen Uferweg bilden soll. Der erste Uferplan der Stadt war 2009 nach Klagen der Anrainer vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden. Der neue Entwurf ist noch bis kommenden Freitag, dem 8. April, in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt. Bürger können dazu Stellungnahmen abgeben, die eingearbeitet werden, bevor das Stadtparlament den Uferplan endgültig beschließt. Bevor die Stadt Potsdam den Plan umsetzen kann – wobei Enteignungen explizit nicht ausgeschlossen werden – wird jedoch mit einer erneuten Klage der Anrainer gerechnet. Insgesamt kalkuliert die Stadt mit Kosten von 13 Millionen Euro für den Uferweg, inklusive Gerichts- und Anwaltskosten sowie Entschädigung der Privatanrainer.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false