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Ufergrundstücke: Griebnitzsee: Neue Expertise vorgestellt

Beim Verkauf der Grundstücke am Griebnitzsee fordern Anwohner den Ausschluss der Stadt Potsdam vom Bieterverfahren.

Im Poker um die Griebnitzsee-Grundstücke des Bundes fordern Seeanrainer das Bundesfinanzministerium auf, die Landeshauptstadt Potsdam aus dem Bieterverfahren auszuschließen. Das Gebot der Stadt für die 51 Ufergrundstücke sei unwirksam, heißt es in einem Gutachten, das der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen im Auftrag von Anwohnern erstellte und das dieser Zeitung vorliegt. Geulen gilt als Verwaltungsrechtsexperte, er bezwang im Bombodrom-Prozess die Bundeswehr und brachte den ersten Uferweg-Bebauungsplan Potsdams vor Gericht zu Fall.

Sein 18-seitiges Schriftstück soll dem Bundesfinanzministerium und der Bundesanstalt für Immobilien (Bima) bereits zugestellt sein. Danach haben die „meistbietenden Anwohner“ einen Anspruch darauf, die jeweiligen Einzelgrundstücke zu erwerben. Sie bieten laut Rechtsgutachten insgesamt 3,6 Millionen Euro für alle 51 Grundstücke ohne Wegerecht. Die Stadt dagegen habe zwar das Mindestgebot von drei Millionen Euro erfüllt, allerdings gleichzeitig damit gedroht, 400 000 Euro zurückzufordern. Außerdem fordere Potsdam eine Stundung des Kaufpreises für fünf Jahre. Damit sei das Gebot „rechtlich unwirksam“.

Sollte die Bima die Uferflächen an die Stadt verkaufen, drohen die Anrainer mit Klage und Schadenersatzansprüchen. Die Bundesanstalt sei gesetzlich verpflichtet, ausschließlich wirtschaftlich zu entscheiden. Auch gegen Potsdam wollen sie juristisch vorgehen, falls die Stadt versuche, per Vorkaufsrecht in Verträge zwischen Bund und Anrainern einzusteigen. Das Vorhaben Potsdams, auf dem früheren Mauerstreifen einen Uferweg anzulegen, sieht das Rechtsgutachten bereits als endgültig gescheitert. So habe die Stadt bei den Planungen und im Umgang mit ehemaligen Eigentümern der durch die Nationalsozialisten und die DDR enteigneten Grundstücke Grundrechte derart schwerwiegend verletzt, dass die Verwaltungsverfahren „unheilbar rechtswidrig“ seien.

Potsdam hatte die 31 700 Quadratmeter großen Grundstücke ursprünglich direkt vom Bund erwerben wollen; ein gemeinsames Gutachten hatte einen Verkehrswert von 2,6 Millionen Euro festgelegt. Doch der Bund stoppte den Verkauf im Herbst 2009, nachdem Anrainer drei Millionen Euro boten, und startete das Bieterverfahren. Dieses ging vor einer Woche zu Ende. An wen der Bund verkauft, entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags.

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