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Urteil: Elf Jahre für Mordversuch mit Rattengift

Er mischte seiner Frau monatelang Eisenhut, Rhizinus-Samen und Weißen Germer ins Essen. Am Donnerstag wurde er vom Landgericht Potsdam wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Haft verurteilt.

Potsdam - Er mischte seiner Frau monatelang Eisenhut, Rhizinus-Samen und Weißen Germer ins Essen. Leerte Vitaminkapseln und füllte sie mit fein gehacktem Knollenblätterpilz. Die Frau bekam Brechanfälle, Durchfall, Lähmungen. Aber sie überlebte. Er traktierte sie mit einem Elektroschocker, um die Bewusstlose anschließend zu ertränken. Auch das schlug fehl. Da tat Matthias N. aus Kloster Lehnin seiner Frau im Mai 2005 Rattengift ins Essen. Am Donnerstag wurde er vom Landgericht Potsdam wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Haft verurteilt.

Die Frau hatte nach dem Rattengift-Anschlag schwerste Blutungen bekommen. Im Krankenhaus stellten die Ärzte fest, dass sie einen starken Gerinnungshemmer im Blut hatte, der nur in Rattengift verwendet wird. Sie informierten die Polizei.

Vor Gericht gestand der Mann lediglich die Schocker-Attacke; die Vergiftungsversuche bestritt er. Seine Frau habe sich die Substanzen selbst verabreicht, um ihn in Schwierigkeiten zu bringen. Allerdings hatte der Mann ein Motiv: Seine Frau erwartete eine Erbschaft von 125 000 Euro, über die der verschuldete Mann nach ihrem Tod verfügen wollte. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass mit seinem Computer im Internet nach den Giften recherchiert worden war. Außerdem gab es eine Zeugin: die Ex-Freundin seines Sohnes. Dieser hatte der zur Tatzeit 15-Jährige später erzählt, er sei vom Vater zur Mithilfe gezwungen worden, habe zum Beispiel die Giftpilze im Wald gesucht.

Das Verfahren gegen den psychisch labilen Sohn ist wegen „mangelnder Verantwortungsreife“ eingestellt worden. Uta Eisenhardt

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