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Urteil: Verhinderter Kannibale muss in Psychiatrie

Er wollte einer Betreuerin in den Hals beißen, um "Fleisch von ihr zu essen". Für sein extremes Verhalten muss ein 19-jähriger Berliner nun in eine Klinik, obwohl sein Fall als unheilbar gilt.

Das Landgericht Cottbus hat die dauerhafte Unterbringung eines 19-jährigen Berliners in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Jugendstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zur Befriedigung seiner extremen Gewalt- und Kannibalismusfantasien eine Frau sowie zwei Männer in Berliner und Brandenburger Betreuungsheimen verletzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchten Mord, versuchten Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der Ankläger hatte in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Noch vor deren Antritt sollte der junge Mann in einer geschlossenen Anstalt untergebracht und therapiert werden.

Unheilbare Gewaltfantasien

Die sadistischen Gewaltfantasien seien zwar therapierbar, aber nicht heilbar, unterstrich die Staatsanwaltschaft. Sie plädierte gleichzeitig auf verminderte Schuldfähigkeit. Auch die Verteidigung wies daraufhin, dass die Schuldfähigkeit des aus dem Kosovo stammenden Angeklagten deutlich eingeschränkt ist. Sie hatte eine deutlich niedrigere Jugendstrafe gefordert.

Der Angeklagte soll im Sommer 2007 bei einem Übergriff in einem Jugendheim in Berlin-Karow versucht haben, eine 26-jährige Pädagogin in den Hals zu beißen, um "Fleisch von ihr zu essen". Nach einem Angriff mit einer Schere auf einen Betreuer soll er zudem das Blut seines Opfers vom Boden aufgeleckt haben. (ho/ddp)

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