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Brandenburg: Urteile zu Grundstücken

Entscheidungen zu drei Anwesen in Kleinmachnow sollen beispielhaft für hunderte weitere Fälle sein

Potsdam Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag in drei richtungsweisenden Entscheidungen über die Rückübertragung von Grundstücken in der Kleinmachnower „Sommerfeld-Siedlung“ entschieden. In einem Fall lehnte die 1. Kammer eine Rückübertragung ab. In zwei weiteren Fällen muss nach Auskunft eines Gerichtssprechers rückübertragen werden. Die drei mündlichen Verhandlungen seien Teil der wohl größten noch anhängigen vermögensrechtlichen Streitigkeit in Deutschland gewesen. Sie seien aber noch nicht rechtskräftig.

Es geht um Grundstücke aus dem damaligen Betriebs- und Privatvermögen des jüdischen Unternehmers Adolf Sommerfeld, der von den Nationalsozialisten verfolgt wurde und im Frühjahr 1933 Deutschland verließ. Das Betriebsvermögen samt Grundstücken war von 1927 bis in die NS-Zeit hinein von einer Siedlungsgesellschaft an Privatleute verkauft worden. Lediglich in dem Fall, in dem ein Grundstück heute den Nachkommen der Käufer gehört, lehnte das Gericht eine Rückübertragung ab. Die Urteile sind laut Gerichtssprecher richtungsweisend für kommende Verfahren, in denen es um hunderte Grundstücke mit einem Verkehrswert von insgesamt mindestens 45 Millionen Euro geht. ddp

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