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Wirtschaft: 127 Euro für das Langzeit-EKG

Kassenpatienten müssen immer öfter in die eigene Tasche greifen. Längst wird von der Kasse nicht mehr alles erstattet.

Kassenpatienten müssen immer öfter in die eigene Tasche greifen. Längst wird von der Kasse nicht mehr alles erstattet. „Medizinisch Notwendiges wird natürlich bezahlt“, sagt Thorsten Jakob von der Barmer Ersatzkasse. Was medizinisch notwendig ist, entscheidet der „Gemeinsame Bundesausschuss“ aus Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzteverbänden. „Die Aufnahme von Leistungen erfolgt, wenn Studien ergeben haben, dass bestimmte Behandlungen medizinisch wirksam und nicht schädlich sind“, sagt Roland Ilzhöfer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

AUSSCHLÜSSE

Oft dauert es Jahre, bis bestimmte Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgenommen werden. So lange muss der Patient eben selber zahlen. Für ein Langzeit-EKG fallen etwa 127,35 Euro an, für eine Augeninnendruckmessung 7,34 Euro, für eine Hautkrebsfrüherkennung 42,90 Euro oder für eine Blutgruppenbestimmung 6,71 Euro. Dazu kommen noch Beratungskosten von bis zu 20,10 Euro. Diese Behandlungen kosten den Patienten Geld, wenn er ohne „Krankheitsverdacht“ kommt. Aber auch für eine medizinisch notwendige Verkleinerung der Gaumenmandeln per Laser zahlte eine Patientin über 200 Euro. „Laser-Behandlungen werden oft nicht bezahlt“, sagt Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin.

RECHNUNG EINREICHEN

In solchen Fällen hat Karin Roller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Tipp parat: „Schickt die Kasse Ihnen einen ablehnenden Bescheid, machen Sie die Behandlung trotzdem. Können Sie den medizinischen Erfolg anschließend nachweisen, muss die Krankenkasse die Leistung eventuell doch übernehmen.“ Private Zusatzversicherungen für solche Fälle bestehen nicht. Hier gibt es nur Angebote für Brille, Zahnersatz, Heilpraktiker und Auslandskrankenschutz. dmo

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