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Wirtschaft: 360 Euro Warmmiete für eine Person

Der rot-rote Berliner Senat ist mit Hartz-IV-Empfängern noch vergleichsweise milde umgegangen. Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht und in einer Mietwohnung wohnt, muss nur eine pauschale Obergrenze bei den Mietkosten beachten.

Der rot-rote Berliner Senat ist mit Hartz-IV-Empfängern noch vergleichsweise milde umgegangen. Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht und in einer Mietwohnung wohnt, muss nur eine pauschale Obergrenze bei den Mietkosten beachten. Vorgaben, wie viele Zimmer und wie viele Quadratmeter die Wohnung enthalten darf, gibt es in Berlin nicht. Außerdem haben die Jobcenter Mietern, die in einer zu teuren Wohnung leben, zunächst eine einjährige Schonfrist gewährt. Die läuft jetzt aus. Allerdings stehen dann erst noch Einzelprüfungen an, so dass Zwangsumzüge nicht vor Sommer drohen.

DIE GRENZEN

In Berlin gelten folgende Grenzen: Bei einem Ein-Personen-Haushalt darf die Brutto-Warmmiete maximal 360 Euro betragen, bei zwei Personen 444 Euro, bei drei Personen 542 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt darf maximal 619 Euro Miete zahlen, bei fünf Personen sind es 705 Euro – für jede weitere Person kommen 50 Euro hinzu.

DER WOHNUNGSMARKT

Laut Berliner Mieterverein gibt es genug Wohnungen für Empfänger von ALG II – allerdings nicht in jedem Bezirk. In attraktiven Wohngegenden werden die Mieten weiterhin deutlich über den Grenzen liegen, in Randgebieten und großen Sozialsiedlungen pendeln sich die Mieten aber auf ALG-II-Niveau ein. hej/otr

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