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Abgeltungssteuer: Mehr für den Fiskus - aber nicht immer einfacher für Sparer

Nun ist es amtlich: Von allen Kapitalerträgen bekommt der Fiskus ab 2009 pauschal 25 Prozent. Was einfach und gerecht klingt, bringt aber gerade für Kleinanleger und Sparer auch Nachteile.

Nun ist es amtlich: Von allen Kapitalerträgen bekommt der Fiskus ab 2009 pauschal 25 Prozent. Was einfach und gerecht klingt, bringt aber gerade für Kleinanleger und Sparer auch Nachteile.

Wie wird die Abgeltungssteuer erhoben?

Die Steuer wird direkt von der Bank oder Sparkasse an das Finanzamt weitergereicht.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Gewinne aus Aktien, Fonds oder Zertifikaten, Dividenden und Zinsen, die über den Sparerfreibetrag von 801 Euro inklusive Werbungskosten hinausgehen, werden ab 2009 pauschal mit einem Viertel besteuert. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, insgesamt also rund 28 Prozent.

Wie werden Aktienverkäufe besteuert?

Bislang musste nur Steuern zahlen, wer seine Aktien binnen eines Jahres wieder verkauft hat, so genannte Spekulationsgewinne. Die Spekulationsfrist fällt ab 2009 weg. Auf alle Kursgewinne - unabhängig wie lange die Aktien im Bestand waren - erhebt der Fiskus dann Abgeltungssteuer.

Soll ich meine Aktien vor 2009 noch verkaufen?

Nicht wegen der Abgeltungssteuer. Denn für Aktien, die schon vor 2009 im Depot waren, gilt die alte Regelung.

Werden meine Dividenden gekürzt?

In den meisten Fällen schon. Denn Anleger mussten Dividenden bislang nur zu Hälfte mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Ab 2009 fallen 25 Prozent auf die Gesamtsumme an. Anleger, die heute einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent haben, zahlen dann doppelt so hohe Steuern. Der Fiskus knabbert auch am Aktionärsbonus, wenn die Papiere vor 2009 im Depot waren.

Bleibt mein Fondssparplan von der Steuer verschont?

Leider nein. Die Kursgewinne müssen künftig versteuert werden. Wer 30 Jahre lang 100 im Monat in einen Fonds mit 8,3 Prozent Rendite eingezahlt hat, konnte sich bisher am Ende über 150.000 Euro freuen. Das reichte für eine monatliche Zusatzrente von 1000 Euro, 20 Jahre lang. Künftig muss der Sparer knapp 32.000 Euro Steuern zahlen. Die Rente schrumpft auf rund 770 Euro monatlich.

Gibt es noch Anlagen, die von der Abgeltungssteuer verschont bleiben?

Ja. Wer zur Altersvorsorge auf private Rentenversicherungen oder die staatlich geförderte Riester- und Rürup-Verträge setzt, braucht sich um die Abgeltungssteuer nicht sorgen. Nur die späteren Renten werden mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Auch bei Lebensversicherungen und Immobilien bleibt alles beim Alten.

Wer profitiert denn von der Abgeltungssteuer?

Grundsätzlich fahren Gutverdiener mit der Abgeltungssteuer besser. Sie mussten Kapitalerträge bislang mit ihrem persönlichen Steuersatz von maximal 42 Prozent versteuern. Künftig sind es nur noch 25 Prozent. Für Anleger und Sparer mit geringerem Einkommen und einem Steuersatz unter 25 Prozent würde es dagegen teuer. Deshalb können sie nach der alten Regelung besteuert werden: Sie müssen Gewinne wie bisher in der Steuererklärung angeben und bekommen dann die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

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