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Wirtschaft: Alles rund ums Auto

Die ersten Rechtsgespräche drehen sich um ein Thema, das nahezu jeden betrifft

Bei den ersten Rechtsgesprächen, die der Tagesspiegel in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein veranstaltet, geht es um das Auto. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die häufigsten Streitfälle.

Frank Meisner traute seinen Augen nicht, als er die Post mit dem Stempel des Berliner Polizeipräsidenten öffnete. Dass es sich dabei um ein Knöllchen handeln würde, war ihm klar. Nur der Ort des Vergehens sagte ihm gar nichts. Frank Meisner war klar: Das ist eine Verwechslung.

Bußgeldbescheide. Meisner muss schnell reagieren. „Bei Bußgeldbescheiden beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen. Wer erst später sagt, dass er mit der Sache nichts zu tun hat, der wird schon aus formalen Gründen kein Gehör bei den Ämtern finden", warnt der Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ralf Wittkowski. Parallel sollte der Fahrzeughalter seine Rechtsschutzversicherung informieren. Aber: Nicht alle Versicherungen decken auch Verstöße im ruhenden Verkehr ab. Fragen Sie notfalls bei der Versicherungsgesellschaft nach.

Parkvergehen. Wer Zeugen beibringen kann, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht am angegebenen Ort falsch geparkt hat, der hat Chancen, um die Strafe herumzukommen. „Wichtig ist, im Widerspruch sein Auto mit Farbe und Typ genau zu beschreiben und die Zeugen namentlich und mit Anschrift zu benennen", sagt Rechtsanwalt Wittkowski.

Radarfallen. Bei Radarfallen sind nach Auskunft der Verkehrsrechtsexperten im Berliner Anwaltsverein die Messungen größtenteils in Ordnung. Doch wer Zweifel hat, dem rät Wittkowski dringend, die Ergebnisse überprüfen zu lassen: „Das ist nicht ausweglos. Es sollte sich aber jeder über die Kosten für eine derartige Überprüfung im Klaren sein." Und ohne anwaltlichen Rat sollte hier niemand gegen die Ordnungshüter zu Felde ziehen.

Unfall. Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden, den man einem Dritten zugefügt hat. Die Kaskoversicherung zahlt den eigenen Schaden. Ob und wie viel Verdienstausfall, Schadenersatz oder Schmerzensgeld fließen, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und die äußeren Umstände an und sollte nicht ohne den Rat eines Fachmannes geregelt werden. Am Unfallort gilt: Sobald es Streit oder Unstimmigkeiten gibt, immer die Polizei rufen. „Wer glaubt, alles im Alleingang regeln zu können, sollte unbedingt die Namen und genauen Anschriften der Unfallbeteiligten und der Zeugen aufschreiben", erklärt Verkehrsanwalt Wittkowski. Ein Unfallbericht, den alle Beteiligten unterschreiben, bringt zusätzlich Sicherheit.

Mietwagen. Anspruch auf Kostenerstattung für einen Mietwagen besteht maximal für die Dauer der Reparatur zuzüglich der Zeit zur Feststellung des Schadens. Kommt eine Reparatur nicht in Frage, darf man höchstens 14 Tage lang ein Mietauto nehmen. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden: Wer einen Mietwagen nimmt, sollte kostenbewusst zu Werke gehen.

Autokauf. Auch Neu- und Gebrauchtwagenkäufer haben viele Fragen. „Das A und O ist ein ordentlich formulierter Vertrag“, sagt Anwalt Wittkowski. Das gilt vor allem dann, wenn es um einen Gebrauchtwagen geht und der Kauf von privat erfolgt. Die Automobilvereine bieten Musterverträge an. Wer sich danach richtet, vermeidet Fehler. „Niemals nur Handschriftliches unterzeichnen, wenn man sich nicht auskennt", mahnt der Verkehrsrechtler. Im Vertrag selbst sollte zu allem etwas stehen, von dem man annimmt, dass es wichtig sein könnte: Laufzeiten, Reparaturen, Inspektionen, Unfälle. „Was im Vertrag steht, kann später vor Gericht kaum angezweifelt werden", sagt Wittkowski. Wenn später herauskommt, dass der Käufer übers Ohr gehauen wurde, kann für die geschummelten Angaben Nachbesserung, Preisminderungen oder Schadenersatz verlangt werden. Unter Umständen kann der Käufer sogar auch ganz vom Vertrag zurücktreten.

Thomas Reckermann

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