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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

Autofahrer können viel Geld sparen

Ich möchte gern zu einer billigeren Autoversicherung wechseln. Geht das?

Viele Autoversicherer haben ihre Beiträge gesenkt, andere Versicherer planen, das zu tun. Für Autofahrer kann es sich lohnen, über einen Wechsel nachzudenken, rät jetzt das Verbrauchermagazin „test“ in seiner Mai-Ausgabe. Kunden könnten so Hunderte Euro sparen.

Aber: Nicht jeder Autobesitzer kommt sofort in den Genuss der günstigeren Preise, auch wenn er seine Versicherungsprämien viertel- oder halbjährlich bezahlt. Bei laufenden Versicherungsverträgen gibt es, anders als bei Prämienerhöhungen oder Tarifänderungen, nämlich kein außerordentliches Kündigungsrecht im laufenden Versicherungsjahr. Nach Paragraf 9 a AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) ist allerdings ab dem nächsten Versicherungsjahr, also 2006, dem Versicherungsnehmer der verringerte Beitrag einzuräumen. Andere Möglichkeiten können sich aus den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers ergeben.

Die Kündigung der Autoversicherung und damit der Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist jeweils zum Ende eines Jahres möglich, wobei die Kündigung am 30. November beim Versicherungsunternehmen vorliegen muss. Die neue Versicherung beginnt dann ab dem 1. Januar 2006.

Ein früherer Wechsel in die günstigeren Tarife ist allerdings möglich, wenn dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, zum Beispiel nach einem Schaden oder Verkauf des Autos. Bei einem Verkauf können aber nur der Versicherer oder der Erwerber den Versicherungsvertrag kündigen. Hierbei gilt als Kündigung die Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Besitzer unter Vorlage der so genannten Deckungskarte. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Aber Achtung: Wer von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht, muss damit rechnen, dass er nicht automatisch mit Ablauf der Kündigungsfrist von Zahlungsverpflichtungen befreit wird. Teilweise steht dem Versicherer noch die Prämie für das laufende Versicherungsjahr zu. Und nicht in jedem Fall kommt es zu einer Abrechnung auf der Grundlage des so genannten Kurztarifs.

Wer jetzt oder in naher Zukunft einen Neuwagen kauft, sollte einen Preisvergleich unter den verschiedenen Versicherern vornehmen und nicht gleich beim Kauf die erstbeste Versicherung auf Vorschlag des Händlers abschließen. Verglichen werden müssen die Preise der gesetzlich erforderlichen Kfz-Haftpflicht- und der freiwilligen Kaskoversicherung. Vergleichen sollten Sie aber auch die Leistungen! Foto: Thilo Rückeis

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an Gabriele Francke

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