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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

Ersatz für das Sterbegeld

Ich habe gehört, dass die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr zahlt. Soll ich eine Versicherung abschließen, um damit die Beerdigungskosten zu decken?

Seit Wegfall des Sterbegeldes werden viele – meist ältere Menschen – mit Angeboten zur Bestattungsvorsorge, insbesondere auch von Versicherungsunternehmen, konfrontiert. Aber: Keiner sollte sich hier zum Abschluss von Verträgen gedrängt sehen, sondern bewahren Sie kühlen Kopf. Wer gezielt langfristige Verträge abschließt, legt Geld fest, das vielleicht für andere Dinge gebraucht wird und dann fehlt. Die Kosten für die Bestattung können schließlich auch aus dem Nachlass bezahlt werden. Notfalls zahlt auch das Sozialamt.

Wer eine private Bestattungsvorsorge betreiben will, sollte wissen, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung immer mit finanziellem Verlust verbunden ist. Insoweit ist ein gründliches Studium der Vertragsbedingungen unbedingt erforderlich. Mündliche Versprechen des Beraters nützen nichts, wenn das Kleingedruckte im Vertrag etwas anderes aussagt und die Versprechungen nicht bewiesen werden können. Und bei Versicherungsverträgen gibt es häufig die Einschränkung, dass bei einem Todesfall innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre nur eine Beitragserstattung erfolgt, nicht aber die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Eines darf bei der Bestattungsvorsorge keinesfalls vergessen werden: Preissteigerungen sowohl bei den Bestattungsunternehmen als auch bei den „staatlichen“ Gebühren, also beispielsweise den Friedhofgebühren. Es können leicht finanzielle Lücken entstehen, die dann ausgeglichen werden müssen. Das erleben viele, die nach Wegfall des Sterbegeldes feststellen müssen, dass sie ihre laufenden Bestattungsvorsorgeverträge aufstocken müssten. Aber auch das sollte man sich wohl überlegen. Foto: Thilo Rückeis

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