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Wirtschaft: an Gabriele Francke, Versicherungsexpertin aus Berlin

Kündigung sollte vermieden werden

Mein Rechtsschutzversicherer will die Prämien erhöhen, weil sich zum 1. Juli die Anwaltsgebühren ändern. Darf er das?

Bei bereits laufenden Verträgen ist die Antwort „Nein“. Die Beitragserhöhung ist laut den Versicherungsbedingungen (ARB 94) nur möglich, wenn zum 1. Juli eines Jahres ein unabhängiger Treuhänder wegen Schadenszahlung der Unternehmen für das vergangene Jahr die Beitragsanpassung empfiehlt. Werden höhere Kosten für die Versicherung gefordert, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, kann der Versicherungsnehmer innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der neuen Prämie kündigen. Wichtig ist zu wissen, dass Versicherer jetzt häufiger Verträge kündigen und neue Angebote machen. Die Kündigung durch den Versicherer sollte aber möglichst vermieden werden, da ein Neuabschluss schwierig werden kann.

In jedem Antrag ist eine Frage enthalten nach einer Vorversicherung oder gegebenfalls sogar danach, wer diese Vorversicherung gekündigt hat. Häufig finden Versicherungsnehmer, denen von ihren Versicherern gekündigt wurde, nur mit größten Schwierigkeiten ein neues Versicherungsunternehmen, das Versicherungsschutz gewährt. Bei Rechtsschutzversicherungen wie bei anderen nicht im Gesetz zwingend vorgesehenen Versicherungen wie zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflicht gibt es nämlich keinen Abschlusszwang – mit der Folge, dass unter Umständen Versicherungsschutz für die Zukunft nicht mehr erlangt wird.

Wer jetzt von seinem Rechtsschutzversicherer mit Beitragsanpassung für die Zukunft oder auch mit neuen Versicherungsbedingungen konfrontiert wird, sollte sich vorab informieren lassen. Häufig hat sich der Versicherungsumfang bei neuen Verträgen verringert, so dass sich hier die Frage stellt, ob ein Wechsel des Versicherungsunternehmens oder die Annahme des neuen Versicherungsangebots empfehlenswert ist. Foto: Thilo Rückeis

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an Gabriele Francke[Versicherungsexpertin aus Ber]

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