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Wirtschaft: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Bafög statt Unterhalt

Meine Tochter will studieren. Kann ich sie zwingen, ein Bafög-Darlehen zu beantragen, um meine eigenen Unterhaltszahlungen zu senken?

Grundsätzlich gilt: Jeder muss zunächst versuchen, aus eigener Kraft über die Runden zu kommen. Das heißt, der Staat fördert ein Studium nur, wenn keine andere Finanzierung möglich ist. Wer also kein eigenes ausreichendes Einkommen hat, also beispielsweise keine Waisenrente oder keine Einkünfte aus Vermögen, oder nicht genug Unterhalt von den Eltern oder dem Ehegatten erhält, der kann und sollte Bafög beantragen. Beizufügen sind – soweit vorhanden – Einkommensunterlagen der Eltern/Ehegatten, ansonsten werden diese angefordert.

Das Amt ermittelt dann das so genannte Positiveinkommen, es zieht Freibeträge für den Haushalt und für Unterhaltsberechtigte ab, die Hälfte des Restbetrages ist anrechenbar. Aus dem Verhältnis der Beträge ergibt sich die Quote der Unterhaltszahlungen. Reichen diese nicht aus, um den Bedarf (585 Euro inclusive Krankenkassenbeiträge und Miete) zu decken oder wird der Unterhalt nicht gezahlt, wird die Förderung beziehungsweise die Vorauszahlung je zur Hälfte als Darlehen und Zuschuss gewährt. Diese kann vom Bafög-Amt auf die Eltern übergeleitet und vor dem Familiengericht wie Unterhalt eingeklagt werden.

Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern richtet sich dagegen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Einkommen wird in diesem Fall bereinigt um so genannte Negativeinkünfte (etwa Kreditraten, Vorsorge, Unterhaltsverpflichtungen). Das Kindergeld wird vom Bedarf, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle und so nach dem Einkommen der Eltern richtet, abgezogen. Die Höhe und auch die Quote können deshalb anders als vom Bafög-Amt berechnet ausfallen.

Grundsätzlich gilt aber: Das Kind ist verpflichtet, die Unterhaltslast der Eltern gering zu halten. Es muss also das Bafög-Darlehen in Anspruch nehmen, falls es das Geld braucht. Wenn es darauf verzichtet, fehlt der Betrag in der Geldbörse. Die Eltern müssen die Lücke nicht decken.Foto: Thilo Rückeis

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