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Wirtschaft: an Klaus Schneider Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre

Profitieren vom Aktienrückkauf

Bei den anstehenden Hauptversammlungen werden sich wieder viele Aktiengesellschaften das Recht einräumen lassen, eigene Aktien zurückzukaufen. Was bedeutet das für den Aktionär?

Seit einigen Jahren ist es zulässig, dass Aktiengesellschaften lediglich auf Grund einer Ermächtigung der Hauptversammlung bis zu zehn Prozent der ausstehenden Aktien zurückkaufen können. Diese Aktien können dann später entweder wieder veräußert oder eingezogen werden. Letzteres hat die gleiche Wirkung wie eine Kapitalherabsetzung.

Für den Aktionär hat der Aktienrückkauf – wenn er über die Börse erfolgt – eine ähnliche Wirkung wie eine Dividendenausschüttung, da überschüssige Liquidität an den Markt zurückgegeben wird. Verkauft der Privataktionär im Rahmen des Rückkaufs seine Aktien außerhalb der Spekulationsfrist, erhält er im Gegensatz zur Dividende den Verkaufserlös steuerfrei. Insofern ist ein Aktienrückkauf für den Aktionär steuerlich günstiger als eine Dividendenausschüttung.

Theoretisch soll ein Aktienrückkauf zumindest dann zu einem Kursanstieg führen, wenn die Aktien eingezogen werden. Denn in diesem Fall wird der Unternehmenswert durch eine entsprechend geringere Anzahl von Aktien repräsentiert. Praktisch funktioniert dieser Effekt jedoch nicht so einfach. So hat beispielsweise die Deutsche Bank in den letzten drei Jahren rund 120 Millionen eigene Aktien für über sechs Milliarden Euro zurückerworben, ohne dass das Kursniveau nennenswert davon profitiert hätte.

Neben den Rendite- und Kursüberlegungen ist bei allen Rückkaufprogrammen die grundsätzliche Frage zu stellen, weshalb die Aktiengesellschaft überhaupt neben einer angemessenen Dividende Eigenkapital an die Aktionäre zurückgeben möchte. Denn betriebswirtschaftlich macht ein Aktienrückkauf nur Sinn, wenn die AG diese Mittel nicht mehr ausreichend Gewinn bringend im eigenen unternehmerischen Bereich einsetzen kann. Das aber ist eigentlich ein Armutszeugnis für das Management: Es gibt damit zu verstehen, dass der Aktionär das Kapital wohl höher rentierlich als die die Aktien zurückkaufende AG anlegen kann! Deshalb sollte der Aktienrückkauf von den Aktionären nur in Ausnahmefällen gutgeheißen werden.

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