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Wirtschaft: an Klaus Schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Anspruch nur bei Täuschung

Schlechte Nachrichten für Anleger, die Geld mit so genannten Schrott-Immobilien verloren haben: Sie können laut BGH auch weiterhin nur in Ausnahmefällen ihre dafür abgeschlossenen Kreditverträge rückgängig machen. Welche Ausnahmen gelten und was sollten Anleger tun?

Am günstigsten stellt sich die Rechtslage nach wie vor für diejenigen Anleger dar, die direkt mit einem Vertriebsmitarbeiter des Anlagevertreibers verhandelt und von diesem auch den Kreditvertrag vermittelt bekommen haben. In diesem Fall ist regelmäßig ein verbundenes Geschäft im Sinne von Paragraf 358 Abs. 3 BGB anzunehmen. Ist ein Verbraucher nachweislich durch falsche Angaben zum Erwerb der Beteiligung bewogen worden, kann er bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts der kreditgebenden Bank seine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft entgegenhalten und die Rückzahlung des Kredits verweigern, soweit ihm gegen die Fondsgesellschaft ein Abfindungsanspruch zusteht.

Darüber hinaus kann er einen mit dem Anlagevertrag verbundenen Kreditvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er nachweisen kann, dass ihn der Anlagevertreiber getäuscht und diese Täuschung auch zum Abschluss des Kreditvertrags geführt hat. Zudem kann der Verbraucher bei einem verbundenen Geschäft entsprechende Ansprüche auch gegen die kreditgebende Bank geltend machen. Der Anleger trägt allerdings in allen Fällen die Beweislast dafür, dass er bei Erwerb der Beteiligung getäuscht wurde.

Die Regelung über verbundene Geschäfte greift nicht, wenn der Anleger die Bank von sich aus um Finanzierung des Anlagegeschäfts ersucht hat. Die Vorschriften sind zudem nicht anwendbar, wenn der Darlehensvertrag durch ein Grundpfandrecht abgesichert ist.

Die Rechtslage derjenigen Anleger, die einen Treuhänder beauftragt haben, hat sich durch das BGH-Urteil verschlechtert. Zwar bestätigte der BGH, dass eine Vollmacht nichtig ist, wenn der als Vertreter eingesetzte Treuhänder kein Rechtsanwalt ist. Die kreditgebende Bank kann sich jedoch auf Vertrauensschutz berufen, wenn sich aus einer ihr vorgelegten Vollmacht der Rechtsschein einer wirksamen Treuhändervollmacht ergab.

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an Klaus Schneider

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