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Wirtschaft: an Klaus Schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Auch für Fonds gilt der Prospekt

Ich habe vor zehn Jahren auf Empfehlung meiner Bank einen weltweit anlegenden Aktienfonds gekauft, der sich lange Zeit gut entwickelte, seit einiger Zeit aber gegen den Markttrend verliert. Die Gesellschaft erklärte mir dazu, dass das Management ausgewechselt wurde und die Strategie geändert hat. Ist das zulässig? Haftet die Bank für den mir entstandenen Schaden?

Über mangelnde Performance von Investmentfonds wird vielfach von Anlegern geklagt. Die Anleger müssen sich jedoch im Klaren sein, dass sich kaum ein Investmentfonds dauerhaft gegen den Markttrend entwickeln kann. Als Maßstab für die Entwicklung eines Fonds wird dabei der Index des relevanten Marktes herangezogen. Bei Untersuchungen über die langfristige Entwicklung von Aktienfonds, verglichen mit ihren Vergleichsindizes, wurde festgestellt, dass rund drei Viertel aller Fonds dauerhaft schlechter als der Vergleichsindex abschneiden, nur ein Viertel schafft es über mehrere Perioden, den Index zu schlagen.

Hat man nun das Glück gehabt, einen dieser Überperformer im Depot zu haben, ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn dieser sich plötzlich schlechter als der Markt entwickelt. Da die Performance eines Fonds weitgehend von den Fähigkeiten des Managements abhängt, stellen Veränderungen im Fondsmanagement immer eine latente Gefahr für die zukünftige Fondsentwicklung dar.

Die Möglichkeit, das Management auszuwechseln, gehört aber zu den üblichen Geschäftsführungsobliegenheiten einer Kapitalanlagegesellschaft, gegen die ein Anleger keine Einwendungen vorbringen kann. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Anlagestrategie geändert wird. Wenn beispielsweise im Emissionsprospekt des Fonds als Anlagestrategie der Erwerb von chancenreichen europäischen Blue Chips angegeben wurde, nach einer Strategieänderung aber nun z. B. technologieorientierte Nebenwerte erworben werden sollen, dann kann sich der Anleger sehr wohl an die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft wenden, da eine vom Prospekt abweichende Strategie gefahren wurde.

Ansprüche gegen die Bank dürften sich im Ausgangsfall jedoch nicht ergeben, da der Bank kein Verschulden an der negativen Entwicklung anzulasten ist.

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an Klaus Schneider

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