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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Wer erbt die Riester-Rente?

Kann ich meine Riester-Rente an meine Kindern vererben?

Sterben Sie in der Zeit, in der Sie Beiträge ansparen, kann das in Ihrem Vertrag angesammelte Vermögen auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehepartner unschädlich übertragen werden. Mit „unschädlich“ ist gemeint, dass die bisherige Förderung aus Zulagen und möglichen Steuervorteilen vom Begünstigten dann nicht zurückgezahlt werden muss.

Hatte Ihr Ehegatte bisher keinen Vertrag, kann er dann einen abschließen. Anschließend könnte er diesen sogar bis zum Auszahlungsbeginn ruhen lassen, also selbst nichts mehr einzahlen. Die Förderung aus der Vergangenheit, die Ihnen bestimmt war, bleibt Ihrem Partner erhalten.

Eine unschädliche Übertragung ist aber Ihrem Ehepartner vorbehalten und auch nur zulässig, wenn Sie von diesem nicht dauernd getrennt lebten. Innerhalb eingetragener Lebensgemeinschaften ist die unschädliche Übertragung nicht möglich. Auch Ihre Kinder können nicht davon profitieren.

Ihre Kinder können in Ihrem Riester-Vertrag angespartes Vermögen aber erben, sofern die Vertragsbedingungen es zulassen. Bei einer Riester-Rentenversicherung bedeutet das, für den Todesfall muss eine Beitragsrückgewähr vereinbart worden sein. In der Regel gilt diese Vereinbarung nur für die Ansparphase. Sie auf die Auszahlungszeit auszudehnen, ist nicht sinnvoll. Das kostet zu viel Rendite. Kinder oder andere Erben, die sich angespartes Vermögen aus einem Riester-Vertrag auszahlen lassen, müssen in jedem Fall die bisherige staatliche Förderung aus Zulage und Steuervorteilen zurückzahlen. Auch die Kapitalerträge müssen sie versteuern. Foto: promo

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an Susanne Meunier

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